Landratsamt rüffelte Pflegeheim

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Im Seniorenzentrum St. Elisabeth in Ebern waren bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Landratsamtes im Juli 2013 zu wenig Fachkräfte vor Ort. Wegen der daraus resultierenden Bescheide der Behörde wäre es am morgigen Donnerstag fast zum Prozess gekommen. Foto: E. Kiesewetter
Im Seniorenzentrum St. Elisabeth in Ebern waren bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Landratsamtes im Juli 2013 zu wenig Fachkräfte vor Ort. Wegen der daraus resultierenden Bescheide der Behörde wäre es am morgigen Donnerstag fast zum Prozess gekommen.  Foto: E. Kiesewetter

Aufgrund einer anonymen Anzeige hatte die Heimaufsicht im Jahr 2013 Kontrollen im Seniorenzentrum St. Elisabeth in Ebern durchgeführt. Die folgenden Auflagen fanden die Verantwortlichen des Diakonischen Werkes überzogen.

Die Klagen sind nicht neu. Beschwerden über den Mangel an Personal (und damit Fürsorge) im Seniorenzentrum St. Elisabeth gab es aus Kreisen von Angehörigen immer wieder einmal. Heimleitung und Träger, das Diakonische Werk mit Sitz in Bamberg, wiesen solche Vorwürfe immer wieder vehement zurück. Dennoch: Im Jahr 2013 wurde ein Fall von zu wenig Pflegestunden aktenkundig, wie jetzt erst bekannt wurde, da sich am morgigen Donnerstag beinahe ein Gericht damit beschäftigen hätte müssen.
Doch so weit kommt es nicht. Die beteiligten Parteien einigten sich außergerichtlich.
Die Heimaufsicht am Landratsamt hatte damals von einem anonymen Anrufer Hinweise auf Missstände erhalten. Beim Besuch des Seniorenzentrums St. Elisabeth in Ebern noch am selben Tag sowie zwei Tage später hatte die Heimaufsicht tatsächlich mehrere Punkte beanstandet. "Es ging um die abhängig von der Bewohnerstruktur mindestens zu leistenden Pflegestunden im Tagesdienst. Die Heimaufsicht hat diese nach den Richtlinien des Ministeriums berechnet", teilte die Sprecherin des Landratsamtes in Haßfurt auf FT-Anfrage hin mit.


Auflagen erlassen

Es folgten diverse Auflagen in einem Bescheid der Behörde, und dagegen hat die Diakonie Widerspruch und schließlich Klage eingelegt. Jetzt, da der Tag der Verhandlung nahte, einigten sich aber laut einer Meldung des Evangelischen Pressedienst (epd) beide Seiten auf eine außergerichtliche Lösung.
"Mittlerweile wurden die Beanstandungen von damals behoben. Bei der letzten Begehung der Heimaufsicht waren alle getroffenen Anordnungen umgesetzt", beschreibt die Landrats-Sprecherin die jüngsten Erkenntnisse, aus einer Einrichtung, die vom medizinischen Dienst (der Krankenkassen) mehrfach mit Bestnoten bedacht wurde.
Bereits im Januar 2014 hatte Hausleiterin Ute Engel auf Recherchen unserer Redaktion reagiert. Sie kannte die Kritik aus der Vergangenheit, ordnete sie auch ein: "Wir hatten im Sommer aufgrund von Krankheiten zeitweise einen Engpass, was nicht einfach zu bewältigen war."
Das war genau die Zeit gewesen, da jemand anonym die Heimaufsicht am Landratsamt benachrichtigte. "Wir bemühen uns aufrichtig um jeden Pflegebedürftigen, was auch in der Benotung des medizinischen Dienstes zum Ausdruck kommt."
Dabei verwies die Leiterin auch darauf, dass das Diakonische Werk keine Gewinne machen müsse und wolle. "Unsere Geschäftsführer fahren nicht mit dem Porsche vor, sondern investieren lieber, wie die vom Vorstand bereits beschlossene Generalsanierung des Hauses St. Elisabeth beweist."


Klage zurückgezogen

"Wir haben unsere Klage inzwischen zurückgezogen", sagte Norbert Kern, Geschäftsführer der Diakonie Bamberg-Forchheim, dem epd. Nicht jedoch, weil man mittlerweile die Einschätzung der Behörde teile, sondern weil beide Seiten in dem seit Jahren dauernden Streit inzwischen "so weit aufeinander zugegangen sind", dass bei den restlichen Streitpunkten keine gerichtliche Klärung mehr nötig gewesen sei. Die Heimaufsicht hatte am 29. und 31. Juli 2013 bei einer Begehung der Einrichtung eine zu geringe Fachkraftquote festgestellt, das heißt: Es war rechnerisch zu wenig Personal für die in der Einrichtung lebenden Senioren anwesend.
Daraufhin erließ die Behörde mehrere Auflagen für das Heim. "Wir waren mit dem ursprünglichen Bescheid nicht einverstanden", sagt Kern: "Die Gesundheit und das Wohl unserer Bewohner waren zu keiner Zeit auch nur ansatzweise gefährdet."
Genau damit wurde der Bescheid von der Heimaufsicht jedoch begründet. "Letzten Endes ging es bei dem Streit um eine Frage", sagt der Diakonie-Geschäftsführer: "Wie wird die Fachkraftquote korrekt ermittelt?"
Während sich die Heimaufsicht dabei auf Momentaufnahmen einzelner Tage stütze, nehme der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen längeren Zeitraum als Grundlage für die Ermittlung der Fachkraftquote: "Tagesaktuell kann die Fachkraftquote etwa durch Krankheit immer mal zu gering sein", betont Kern.


Nur Momentaufnahme

Letzten Endes wäre es bei der Gerichtsverhandlung genau "um diese eher akademische Frage gegangen", sagt Kern: "Wie ermittelt man die Fachkraftquote korrekt?" Für Kern kann die Personalsituation an einem Tag als Momentaufnahme "kein Maßstab sein", um Einrichtungen mit Auflagen zu bestrafen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen etwa habe die Einrichtung "in diesem Zeitraum ebenfalls geprüft - und nichts beanstandet". Gleichwohl habe man nach den Kontrollen Konsequenzen gezogen. "Die Urlaubsplanung war zum Beispiel für die Fachkraftquote nicht 100-prozentig optimal - das haben wir geändert", sagt Kern.
Diese Darstellung wird aus dem Landratsamt relativiert: "Streitgegenstand war nicht die Fachkraftquote, diese ergibt sich aus dem Gesetz eindeutig, sondern es ging um die abhängig von der Bewohnerstruktur mindestens zu leistenden Pflegestunden im Tagesdienst. Die Heimaufsicht hatte diese nach den Richtlinien des Ministeriums berechnet."
Die Beanstandungen wurden mittlerweile akzeptiert, aufgegriffen und umgesetzt.
Die besondere Fürsorge für ältere Pflegebedürftige hat Landesbischof Heinrich Bedford-Strom erst am Wochenende wieder in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Handelns gerückt. Eine Maßgabe, die für Diakonische Dienste besonders gelten dürfte.

mit Material des Evangelischen Pressedienstes (epd)