Urteil wegen Mordes ist rechtskräftig

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In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem Bewohner einer Wohngemeinschaft in Mainleus in der Nacht zum 12. Februar verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am 18....

In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem Bewohner einer Wohngemeinschaft in Mainleus in der Nacht zum 12. Februar verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am 18. Dezember 2023 den Angeklagten Marcel E. wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und die Angeklagte Tina H. wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von Zwei Jahren und 6 Monaten. Gegen dieses Urteil hatte Tina H. Revision eingelegt. Sie war die einzige Verfahrensbeteiligte, die Rechtsmittel eingelegt hatte. Inzwischen hat die Angeklagt die Revision zurückgezogen. Somit ist das Urteil nun hinsichtlich beider Angeklagter rechtskräftig. Das teilte gestern das Landgericht Bayreuth mit. red