Als wenn das noch immer nicht genug wäre, traktierten die beiden Schläger ihr Opfer anschließend mit erneuten Faustschlägen und sogar Tritten. Weitere Beulen und Abschürfungen waren die Folge.
Die Polizei muss von der nächtlichen Auseinandersetzung „unter Freunden“ wohl einen Tipp bekommen haben und schaltete die Staatsanwaltschaft ein (das Opfer selbst hatte kein Interesse an einer Strafverfolgung). Und letztere hielt „aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten“.
Doch warum in beiden Fällen Berufung? Das wollte Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling zunächst von dem älteren der beiden jungen Angeklagten wissen.
„Das Amtsgericht Kulmbach hat sie zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese wurde für zwei Jahre ausgesetzt.“ Außerdem seien in fünf Monaten 100 Stunden soziale Arbeit zu leisten. „Das ist für eine gefährliche Körperverletzung keine nach der Papierform harte Strafe.“ Die Kulmbacher Richter hätten alle Einwände soweit möglich berücksichtigt.
Eine Antwort auf die Frage der Berufung verlangte die Vorsitzende auch von dem Jüngeren und nach Jugendrecht zu neun Monaten ohne Bewährung Verurteilten. Ihm war bei der Verurteilung noch eine andere Tat zum Verhängnis geworden. Er hatte seine Strafe bereits angetreten und war deshalb zu Prozessbeginn in Fußfesseln vorgeführt worden.
Deyerling wies darauf hin, dass nicht jeder Schlag oder Tritt einem der beiden Syrern zugewiesen werden könne. Daher müsse er sich unter Umständen auch Taten des Anderen zurechnen lassen. Und: „Im Jugendrecht sind in diesem Fall mindestens sechs Monate abzusitzen." Eine Verbesserung würde sich demnach kaum mehr rechnen.
Dann richtete sie den Blick ernst auf beide jungen Männer und stellte klar: „Die Verhandlung kann auch dazu führen, dass eine abstrakte Lebensgefahr für das Opfer festgestellt wird. Das (und andere in der Beweisaufnahme vorgebrachten Fakten, Anm. d. Red.) könnte zur Folge haben, dass die Berufungsverhandlung nicht zu einem für die Angeklagten günstigeren Urteil führt, sondern vielmehr das Gegenteil eintritt: eine Verschlechterung.“
Auch die Staatsanwältin wollte in diesem Fall Teile der Entscheidung nochmals überdenken.
Bedenkzeit für Verteidigung
Deshalb schlug die Vorsitzende Richterin den Rechtsanwälten Thomas Hofmann (Kulmbach) und Michael Linke (Marktrodach) vor, während einer 30-minütigen Pause die Situation mit ihren Klienten zu besprechen.
Das Ergebnis kam dann auch wie für manchen Verhandlungszuhörer erwartet: Beide Parteien nahmen die Berufung zurück. Die Kulmbacher Urteile wurden damit rechtskräftig.