Trotz nächtlicher Zeit sei relativ viel Verkehr gewesen. Er beging Verkehrsverstöße, raste in einen abgesperrten Baustellenbereich, in dem sich Bauarbeiter befanden, sei bei Münchberg Süd über die Ausfahrt geflüchtet, wobei er eine Leitplanke streifte.
Fast Tankstelle gerammt
Im Stadtgebiet von Münchberg hätte er fast die Zapfsäule einer Tankstelle gerammt. Trotz der engen Straßen habe er es immer wieder geschafft, die Kurven zu kriegen. Eine Zeit lang sei der 22-Jährige gänzlich ohne Licht gefahren.
Damals habe man den Angeklagten noch immer mit mehreren Streifenwagen verfolgt. Die Fahrt endete auf einer sehr schmalen Kreisstraße. Dort habe der Angeklagte die Herrschaft über sein Auto verloren und sei im Graben gelandet.
Zwar habe man ihn mit etwas Gewalt aus dem Auto („wirtschaftlicher Totalschaden“) holen müssen, dennoch ohne größeren Widerstand.
Der Zeuge: „Es war sehr nervenaufreibend, wir standen unter Hochstress.“ Der Beamte weiter: Es sei purer Zufall gewesen, dass keine Beamten oder andere unbeteiligte Menschen geschädigt wurden. Ob der Angeklagte den Wagen geklaut hatte, konnte später nicht geklärt werden.
Ob das Auto gestohlen war, dazu wolle er nichts sagen, sagte der Angeklagte. Drogen habe er am Vortag konsumiert. Erinnern könne er sich nicht mehr, warum er damals in Nürnberg gewesen sei.
„Ich wollte nur eine Runde fahren.“ Als er die Polizeibeamten hinter sich bemerkte, sei er panisch geworden. „Es war eine Kurzschlussreaktion.“ Das spätere Auffinden eines Einhandmessers und einer Sturmhaube im Wagen, kommentierte er: „Das ist doch nicht verboten.“
Ein Jugendgerichtshelfer erklärte, dass der Angeklagte in seiner Heimat keinen festen Wohnsitz habe. Er lebe vom Bürgergeld, und das Arbeitsamt habe diesen aufgrund einer psychischen Einschränkung als nicht arbeitsfähig eingestuft. Er riet, gegen den Angeklagten einen Dauerarrest zu verhängen.
Die Staatsanwältin hatte ebenfalls Jugendarrest gefordert und kritisierte unter anderem: "Wenn der in die Tankstelle gefahren wäre, nicht auszudenken was passiert wäre.“
Die Richterin schloss sich an mit: „Es gab eine hohe abstrakte Gefahr.Sie haben erst aufgehört, als das Auto nicht mehr fuhr.“