„Ich kann mich erst wieder erinnern, als die Polizei kam. Ich hatte einen kompletten Filmriss.“ Erst später habe er gehört, was geschehen war. „Ich war geschockt, dass ich so was machen kann.“ In Berlin habe er sich deshalb in therapeutische Behandlung begeben. Inzwischen habe er schon die Anwaltskosten des Geschädigten und ein Schmerzensgeld von 2000 Euro bezahlt.
Gut erinnern an den Ablauf und die Schläge konnte sich dagegen das 56-jährige Opfer. Er habe gegen 23 Uhr seine minderjährige Tochter und deren Freundinnen vom Fest mit dem Auto abholen wollen. Von einem Parkplatz in der Klostergasse aus habe er auf die Mädchen gewartet.
Hotel nicht gefunden
Plötzlich habe der Angeklagte an seiner offenen Wagenscheibe gestanden und habe nach dem Weg in sein Hotel gefragt. Als er erwiderte, dass er die Unterkunft nicht kenne, habe der in seinem Handy gesucht und ihm die Straße genannt. Als er erneut sagte, dass er das Hotel nicht kenne, habe der Angeklagte ihm sofort den Krug ins Gesicht geschlagen .
Inzwischen seien die Mädchen eingestiegen. Der Angeklagte habe gebrüllt, dass auch er von ihm nach Hause gebracht werden wolle und habe dabei erfolglos versucht, die Hintertüren zu öffnen. Als dies nicht gelang, habe er den im Auto Sitzenden aufgefordert auszusteigen mit den Worten „Komm raus, ich mach dich fertig“.
Einige bis heute noch Unbekannte hätten den Angeklagten schließlich zurückgezogen und ihm sei es gelungen, stark blutend mit dem Wagen in die Nähe der Rotkreuzstation zu fahren. Die Mädchen habe er nach dem Verlassen des Wagens eingesperrt, damit der Angeklagte keinen Zugang hat. Später sei bei ihm eine Gehirnerschütterung und ein Nasenbeinbruch festgestellt worden.
Traumatisches Erlebnis
Teils unter Tränen berichtete die 17-Jährige Tochter von ihren traumatischen Erlebnissen als Zeugin. Noch heute sei sie von der Tat so schockiert, dass sie nie mehr ins Bierfest gehen wolle. „Ich gehe nicht mehr zum Bierfest . Ich habe mich schuldig gefüllt, weil mein Vater mich abholen musste.“
Die Staatsanwältin glaubte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte trotz des hohen Alkoholgenusses voll schuldfähig gewesen sei. Schließlich habe der mit dem Geschädigten noch logisch sprechen und mit seinem Handy das Hotel recherchieren können. Der Angeklagte könne von Glück reden, dass er nicht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht angeklagt wurde.
Die Verteidigerin verwies darauf, dass der Angeklagte bisher ein sozial eingebundenes Leben geführt und selbst Familie habe. „Er hat keine Erinnerung mehr, er ist schockiert.“
„Passt nicht zu Ihnen“
„Das was sie gemacht haben, passt nicht zu ihrem Leben“, bestätigte auch der Richter in seinem Urteil. Er glaube dem Angeklagten , dass der heute noch darunter leide, was in seinem „Bierdunst“ passierte. Es sei ein unglücklicher Zufall gewesen, dass die Beteiligten an dem Tag aufeinander getroffen seien.