Ein 40-jähriger Rollerfahrer wird sich demnächst wegen diverser Verkehrsverstöße strafrechtlich verantworten müssen. Der Beschuldigte war am...
Ein 40-jähriger Rollerfahrer wird sich demnächst wegen diverser Verkehrsverstöße strafrechtlich verantworten müssen. Der Beschuldigte war am Sonntagnachmittag gegen 15.20 Uhr mit einem Motorroller im Bereich der Bamberger Straße unterwegs. Als der Fahrer das Polizeifahrzeug sah, reduzierte er deutlich seine Fahrgeschwindigkeit. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer ein bis Ende Oktober gültiges Fahrverbot bestand. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass es sich bei dem Roller nicht um einen 25 km/h-Mofa-Roller, für den auch das Versicherungskennzeichen ausgegeben war, sondern um einen 50 km/h-Roller handelt. Zum Führen dieses Fahrzeuges hätte der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis benötigt. Der Motorroller wurde von der Polizei sichergestellt. pi