Die Vereinspauschale wird auch für 2021 verdoppelt

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Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses und der Zustimmung durch den Ministerrat werden auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfü...

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses und der Zustimmung durch den Ministerrat werden auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20 Millionen Euro auf rund 40 Millionen Euro verdoppelt. Wie bereits im Vorjahr sollen mit dieser Maßnahme die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf den erforderlichen Jugendanteil in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat. Für die Inanspruchnahme der Vereinspauschale müssen Vereine zudem normalerweise mindestens 70 Prozent ihrer Sollbeitragssumme erreichen, die sich aus ihren Mitgliedsbeiträgen errechnet. Sofern ein Verein 2020 unter dieser Mindestgrenze geblieben ist, kann zur Beantragung der Vereinspauschale ausnahmsweise das Ist-Beitragsaufkommen von 2019 herangezogen werden. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten entgegen anderslautender Andeutungen bestehen bleibt.

Für die Antragstellung wurde die Frist bis zum 6. April verlängert. Bei Fragen zu dieser Thematik steht Katrin Göppner vom Landratsamt unter Telefon 09261/678319 gerne zur Verfügung. red