Es wird versucht, eine kleingliedrige Aufteilung zu schaffen, damit keine überdimensionierten Baukörper dazukommen. Der Plan wird sicher noch die eine oder andere Anpassung erfordern. Schallschutz hinsichtlich des Verkehrslärms zu Bundes- und Kreisstraße sowie Bahn gilt als wichtig.
Einige Grünflächen wurden als zu erhaltender Vegetationsbestand festgelegt. Im Süden ist die Überschwemmungszone wichtig. Durch Baumaßnahmen könnte die Bebauungslinie etwas in Richtung Süden gedrängt werden.
Weitere Vorgaben
Für Neuerwerbungen in Gewerbegebieten muss immissionsrechtlich nachgewiesen werden, dass Lärmgrenzen eingehalten werden. Es wurden sieben flächenbezogene Schallleistungspegel zugewiesen. Es wurden keine Dachformen oder Dachneigungen festgesetzt. Flachdächer sind mit Begrünung vorgeschrieben. Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind empfohlen. Bei Flachdächern ist eine Begrünung nicht nötig, aber möglich.
Dieter Lau ( SPD ) wandte sich gegen die Eile. Ursula Eberle-Berlips ( CSU ) verstand nicht, warum auf die Bremse getreten werden sollte. Die CSU habe eine ökologische Ausrichtung eingebracht. Das Niederschlagswasser mache Probleme, wenn es nicht auf der Fläche bleibe, gab Hubertus von Künsberg-Langenstadt ( CSU ) zu bedenken. Denn: „Trinkwasser als Gießwasser zu verwenden ist Verschwendung.“ Zisternen seien als Soll-Bestimmung im Bebauungsplan enthalten, erklärte Bürgermeister Bernd Rebhan .
Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgesehen. Dies entlaste den öffentlichen Raum, sagte Heiko Meusel (FW).
„Für uns stellen sich noch Fragen, die sich aus der Fraktionssitzung ergeben haben“, erklärte SPD-Sprecher Ralf Pohl. Die Einbeziehung der Umgebung sei wichtiger als die Geschosszahl. Auch will er künftige Verkehrsführungen beinhaltet sehen. Der Gemeinderat habe im laufenden Verfahren die Möglichkeit, noch etwas zu ändern, versicherte Robert Dworschak.
Zunächst werden alle Träger öffentlicher Belange (weit über 30) gehört. Die Auslegung startet im Januar. Nach einem Monat werden die Ergebnisse zusammengefasst. Im zweiten Schritt kommt es zur Auslegung für die Bürgerbeteiligung. Die kann Mitte 2022 abgeschlossen sein.