Kreis sieht Etikettenschwindel

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Rechts das Küchenstudio Weller, links hinter dem Trafohäuschen entsteht ein kleines Baugebiet. Gekennzeichnet ist es als Dorfgebiet. Foto: bp
Rechts das Küchenstudio Weller, links hinter dem Trafohäuschen entsteht ein kleines Baugebiet. Gekennzeichnet ist es als Dorfgebiet.  Foto: bp

Die Erweiterung eines Bebauungsplans als Dorfgebiet in Hammerbach sorgte beim Landratsamt für Kritik. Wohnen sei störempfindlich, hieß es. Die Stadt verteidigt das "Nebeneinander" als typisch dörfliche Charakteristik.

Bernhard Panzer Beschlossene Sache ist, zumindest was die Beratung im Planungsausschuss angeht, die Erweiterung des Bebauungsplans Hammerbach Nord. Das Gremium hat jüngst, gegen die beiden Stimmen der Grünen, der Satzung für das Dorfgebiet zugestimmt. Jetzt muss noch der Herzogenauracher Stadtrat abschließend befinden.

Behandelt werden mussten die Einwände der Bürger aus der öffentlichen Auslegung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, also der Behörden und Verbände. Und da sorgte eine Äußerung des Landratsamts kurz für Irritation im Gremium. Walter Drebinger (CSU) brachte das zur Sprache.

Die Kreisbehörde stieß sich am Begriff Dorfgebiet und verwies auf ein Schreiben der Obersten Baubehörde aus dem Jahr 2014. Demnach sei es nicht zulässig, "in ein erheblich vorbelastetes Gebiet ein störempfindliches Wohngebiet hineinzuplanen." Folglich wäre ein Dorf- oder Mischgebiet ein Etikettenschwindel.

Gewachsener Ortsteil

Sowohl in der schriftlichen Begründung zu dem Einwand als auch in der Sitzung selbst ging Planungsamtsleiterin Anja Wettstein darauf ein. Sie wehrte sich gegen den Vorwurf des Etikettenschwindels. Hammerbach sei ein gewachsener Ortsteil, der ländlich geprägt sei und über verschiedene Nutzungsarten verfüge. Dieses Nebeneinander ist laut Wettstein aber typisch für die Charakteristik eines Dorfes.

Wenn man die Erweiterung des Bebauungsplans als Dorfgebiet festsetzt, dann verfolge man das Ziel, die dörfliche Struktur des Gebiets zu erhalten. Auch wolle man dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten gewähren. Außerdem grenzen, so die Planungschefin der Stadt, zwei rechtswirksame Dorfgebiete an. Die Festsetzung als Dorfgebiet müsse daher "im Zusammenhang mit der bestehenden Orts- und Siedlungsstruktur" gesehen werden. Wettstein in der Sitzung: "Es ist ein klassisches Dorfgebiet. Es soll eine gemischte Struktur ins Verfahren kommen."

Probleme für Gewerbebetrieb?

Ähnlich kritisch äußerte sich die Kreisbehörde hinsichtlich des angrenzenden Gewerbebetriebs, also dem Küchenstudio Weller. Dessen Entwicklungsmöglichkeiten seien durch die Festsetzung als Dorfgebiet möglicherweise eingeschränkt, heißt es. Auch da hatte die Stadt eine Entgegnung parat. Man habe einen Lärmgutachter beauftragt, der für die geplanten Wohnhäuser keinerlei Beeinträchtigungen ermittelt habe. Ausreichender Entwicklungsspielraum könne demnach gewährleistet werden.

Das wurde auch dem Gewerbebetrieb signalisiert, der selbst eine Stellungnahme abgegeben hatte. Als holzverarbeitender Betrieb könnten Belästigungen durch den Maschinenlärm entstehen, wurde angemerkt. Gefragt wurde: "Wurde das in den Planungen berücksichtigt?"

Stadtrat am 2. Mai

Auch hier verwies die Verwaltung auf die Überprüfung durch den Lärmgutachter. Die Orientierungswerte zum Schallschutz würden eingehalten beziehungsweise deutlich unterschritten, hieß es in der Begründung. Und weiter: "Eine Einschränkung der Betriebsabläufe oder möglicher Erweiterungspotenziale ist daher nicht zu erwarten."

Die nächste Sitzung des Stadtrates ist am 2. Mai.