Weil er einen Mitarbeiter des Job-Centers beleidigt hatte, muss ein 36-Jähriger eine Geldstrafe von 375 Euro zahlen.
Als Korinthenkacker werden umgangssprachlich manchmal besonders pedantische beziehungsweise kleinliche Menschen bezeichnet. Der Begriff ist im gesamten deutschen Sprachraum bekannt - Synonyme sind Erbsenzähler oder Krümelkacker.
Einem 36-jährigen Deutsch-Iraker aus dem östlichen Landkreis Kulmbach ist dieser Ausdruck scheinbar nicht bekannt, und dennoch gebrauchte er ihn, um einen Außendienstmitarbeiter des Job-Centers in Kulmbach zu beleidigen.
Die Quittung bekam er am Donnerstag am Amtsgericht Kulmbach: Für drei Beleidigungen verurteilte ihn Richterin Sieglinde Tettmann zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 15 Euro.
Der Mitarbeiter des Job-Centers sagte im Zeugenstand aus, dass er den Auftrag hatte, ohne Ankündigung zu überprüfen, ob die Ehefrau des Angeklagten, die sich zwischenzeitlich im Frauenhaus aufgehalten hatte, wieder bei dem 36-Jährigen eingezogen war. Dabei sei es ausschließlich darum gegangen, ob die Ehefrau wieder zur Bedarfsgemeinschaft gehörte und vor allem, seit welchem Zeitpunkt.
Der Angeklagte, der seit wenigen Wochen einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, räumte ein, sich an dem fraglichen Tag falsch verhalten zu haben. Er lieferte auch gleich den Grund dafür: "Ich hatte eine wahnsinnig schwierige Phase mit meiner Frau hinter mir! Ich war wütend in dem Moment und es kann sein, dass das eine oder andere Wort gefallen ist."
Noch weitere Schimpfwörter
Neben dem Wort "Korintherkacker" fielen noch weitere Schimpfwörter, die sich der Außendienstler vor dem Haus stehend notierte. Als der Angeklagte dann nochmals auf ihn zugekommen sei, sei ihm die Sache dann doch etwas "zu heiß" geworden und er sei zum nächsten Termin gefahren.
Für Staatsanwalt Roland Köhler war der Vorwurf der Beleidigung erwiesen. Strafmildernd wertere er, dass sich der Beschuldigte beim Mitarbeiter des Job-Centers noch vor der Verhandlung entschuldigt und keinen Eintrag im Bundeszentralregister habe. Köhler forderte für die Beleidigungen 30 Tagesätze zu 20 Euro.
Für Richterin Sieglinde Tettmann war ein Punkt noch zusätzlich strafmildernd: "Er hätte auch Ausreden gebrauchen können, aber er sagte, dass der Mitarbeiter nichts falsch gemacht hat. Das haben wir auch selten."
Das war für sie dann auch der Grund, die Geldstrafe niedriger anzusetzen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.