Konten der Freundin geplündert

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Am Geldautomaten der Sparkassenfiliale am Marktplatz hob der Mann das Geld ab. Foto: Archiv/ Hänseler
Am Geldautomaten der Sparkassenfiliale am Marktplatz hob der Mann das Geld ab. Foto: Archiv/ Hänseler

Ein 36-jähriger Kulmbacher hatte die Geheimnummern der EC-Karten ausgespäht und so 10 000 Euro ergaunert. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten.

stephan herbert fuchs

Er hat die Konten seiner Freundin geplündert und so knapp 10 000 Euro erbeutet. Weil er dabei 21 Mal unbefugt die EC-Karten der jungen Frau benutzt hat, wurde der 36 Jahre alte Kulmbacher wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 21 Fällen angeklagt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt hat die Verhandlung nun erst einmal auf den 2. August vertagt. Unter anderem konnte bislang nicht klar nachgewiesen werden, wie viel der Angeklagte vom Schaden bereits wiedergutgemacht hat.
Der Angeklagte war stets nach dem gleichen Muster vorgegangen. Er hatte die Geheimzahlen der beiden EC-Karten ausgespäht, die Karten unbemerkt aus den Geldbörsen entnommen, die Abhebungen getätigt und anschließend die Karten wieder unbemerkt zurückgelegt. Lange ging das gut, von Anfang Januar bis Ende Juli 2015. Bei einem Konto lag der Gesamtschaden bei exakt 8850 Euro, beim anderen Konto bei 600 Euro. Bis die Freundin etwas merkte und ankündigte, zur Polizei zu gehen. Da beichtete der Angeklagte alles, mit der Freundschaft ist es seitdem vorbei. Vor dem Zivilgericht läuft bereits ein Verfahren, in dem es um die Rückzahlung des Geldes geht. Offensichtlich ist der Schaden noch um einiges höher, da nur ein Teil angeklagt und strafrechtlich verfolgt wird.
Zum Auftakt der Verhandlung machte der 36-Jährige kein großes Aufheben. "Das habe ich gemacht, da stehe ich auch dazu", sagte er. Alles andere hätte ihm auch wenig gebracht, denn in den meisten Fällen liegt eine Foto- oder Videoaufnahme vom Abhebevorgang in der Sparkassenfiliale am Marktplatz vor. Die Tat tue ihm furchtbar leid, er habe schon viel Mist gebaut in seinem Leben, aber dass er dazu fähig ist, könne er selbst nicht glauben.
Der Angeklagte meinte damit, dass die Ex-Freundin stets alles für ihn getan habe. Eine gemeinsame Wohnung stand im Elternhaus der jungen Frau zum Einzug bereit. Wie es so weit kommen konnte, dafür hatte der Angeklagte auch keine Erklärung. Fest stand aber auch, dass der Mann erhebliche Schulden aus früheren Käufen und vor allem aus Handyverträgen hatte. Davon sollte die junge Frau nichts merken, denn ihm seien die Schulden unangenehm gewesen, zumal er selbst seit Jahren von Hartz IV leben muss. "Ich habe mich geschämt", sagte der Angeklagte. Mit dem ergaunerten Geld habe endlich auch er mal sagen können: "Heute zahl' ich das Essen."
Dumm nur, dass der 36-Jährige bei der Kulmbacher Justiz kein Unbekannter ist. Sechs Vorstrafen hat er bereits, eine Jugendstrafe, wegen der er auch schon mal einsitzen musste, gar nicht mitgerechnet. Zuletzt wurde er im Januar 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro und im Mai 2015 wegen einer Drogengeschichte zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Wenn der Angeklagte nun doch bereits einen großen Teil des Geldes wieder zurückzahlen konnte, dann deshalb, weil er sich Geld von seinem Vater geliehen hat. Den Rest zwackte er sich von seinen Hartz IV-Leistungen ab. Wie viel das aber genau war, das konnte das Gericht nicht herausfinden. Sämtliche Prozessbeteiligten hatten verschiedene Zahlen vorliegen. Immens schwierig gestalteten sich die Nachforschungen auch deshalb, weil die Rückzahlungen in der Regel in bar erfolgt waren. Außerdem tauchte eine ominöse Quittung auf, aus der nicht einwandfrei hervorging, ob nun 150 oder 3150 Euro zurückbezahlt wurden. Die Ziffer 3 war wohl erst nachträglich hinzugefügt worden. Zum Fortsetzungstermin am 2. August sollen deshalb nun die Eltern des Angeklagten geladen werden.