Lange haben Hans-Josef Fell und Patrick Friedl darauf gewartet, nun steht der Termin aber fest. Für den 12. April ist die mündliche Verhandlung ihrer Klage ...
Lange haben Hans-Josef Fell und Patrick Friedl darauf gewartet, nun steht der Termin aber fest. Für den 12. April ist die mündliche Verhandlung ihrer Klage gegen das 10-H-Gesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgericht in München anberaumt. Die Klage wird zusammen mit den Klagen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, der Freien Wähler und der SPD verhandelt, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
"Es ist höchste Zeit, dass in dieser Sache verhandelt und entschieden wird. Der wirtschaftliche Schaden in der Windkraftbranche in Bayern ist längst beträchtlich. Aktuell gibt es in Bayern keine nennenswerten Investitionen mehr in erneuerbare Energien, die den heute noch großen Atomstromanteil Bayerns bis 2022 ersetzen könnten", wird Fell in der Pressemitteilung zitiert.
Fell verweist immer wieder - so zum Beispiel jüngst am Rande einer Feier der Hammelburger Solarstromgesellschaft - auf den Rückgang der Anträge und Genehmigungen für Windkraftanlagen in Bayern, seit die 10-H-Regelung besteht. Der frühere Hammelburger Bundestagsabgeordnete sieht durch das Gesetz die Energiewende in Bayern gebremst.
Im November 2014 hatte der Bayerische Landtag die 10-H-Regelung verabschiedet, nach der der Abstand zwischen Windrädern und Bebauung mindestens die zehnfache Anlagenhöhe betragen muss. Gegen dieses Gesetz reichten Fell und Friedl, unterstützt vom Verein Klimaschutz - Bayerns Zukunft, im November 2014 Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
aki/red