Kanalanschluss wird günstiger

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Ingo Kampe hat den Kanal inspiziert. "Kein Sanierungsaufwand", bilanziert er. Foto: Josef Hofbauer/Archiv
Ingo Kampe hat den Kanal inspiziert. "Kein Sanierungsaufwand", bilanziert er.  Foto: Josef Hofbauer/Archiv

Ein Satzungsbüro legte dem Stadtrat von Ebermannstadt eine neue Globalberechnung zur Genehmigung vor.

Josef Hofbauer

Monatelang haben die Mitarbeiter des Büros Schulte und Röder aus Veitshöchheim vermessen, Grundstücks- und Geschossflächen ermittelt. Das Ergebnis der neuen Globalberechnung präsentierte Heinrich Schulte den Mitgliedern des Stadtrates. Erfreulich: Die Ebermannstadter müssen künftig weniger für ihr Abwasser bezahlen.
Nach einer Einführung in die Grundsätze des Kommunalen Abgabengesetzes versuchte der Experte den Unterschied zwischen Beitrags- und Gebührensatzung zu verdeutlichen. Als Gesamtinvestition für die Ebermannstadter Kanalisation listete Schulte Kosten von 35 687 5676 Euro auf. Darin enthalten sind neben der Kläranlage selbst die Schmutz- und Mischwasserkanäle, die Regenwasserkanäle, Sonderbauwerke wie Rückhaltebecken und Pumpstationen, sowie Grundstücke, Hausanschlüsse und Bauwerke.
Bei der Verteilung dieser Kosten auf die Haus- und Grundstücksbesitzer sei zu berücksichtigen, dass zunächst der Anteil für die Straßenentwässerung abgezogen werden müsse. Im Falle Ebermannstadt ermittelte das Büro dafür einen Betrag von 6,39 Millionen Euro, die aus dem Stadtsäckel bezahlt werden müssen.


14,6 Millionen werden umgelegt

Die restlichen 29,2 Millionen Euro wurden auf das Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt. Allerdings werden davon die bisher geleisteten Zuwendungen von 14,6 Millionen abgezogen, so dass ein Betrag in der gleichen Höhe auf die Bürger umgelegt werden muss. Dabei wird ein Verteilungsschlüssel angewendet, nach dem 25,56 Prozent der Kosten auf das Niederschlagswasser und 74,44 Prozent auf das Schmutzwasser entfallen.
Dies bedeutet: Die verbliebenen 10,9 Millionen Euro für das Schmutzwasser müssen über die Geschossflächen finanziert werden. Über Grundstücksflächen werden die restlichen 3,7 Millionen abgerechnet.
Die genannten Kosten werden nun auf die jüngst ermittelten Grundstücksflächen verteilt. Dabei stellte Schulte fest, dass die Grundstücksfläche gegenüber der letzten Globalberechnung aus dem Jahr 2004 um 3,8 Prozent gestiegen ist. "Weil sich die Kosten auf eine größere Fläche verteilen, kommt unter dem Strich ein geringerer Betrag heraus", erläuterte der Satzungsexperte.
So ermittelten seine Mitarbeiter eine Gesamtfläche von 2,65 Millionen Quadratmetern, die als Basis für die Globalberechnung herangezogen wird. Enthalten sind darin bereits 15 000 Quadratmeter so genannte Vorhalteflächen, die in nächster Zeit als Bauland erschlossen werden können und weitere 4000 Quadratmeter, die im Zuge der Nachverdichtung als Bauland in Frage kommen. Teilt man nun den Betrag, der für das Niederschlagswasser ermittelt wurde durch die Grundstücksfläche, ergibt sich ein Preis von 1,41 Euro pro Quadratmeter gegenüber 2,49 Euro bisher.


Deutlich günstiger

An Geschossflächen errechneten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros gut eine Million Quadratmeter. Auch hier wurden 3750 Quadratmeter fiktive Geschossfläche für Bau-Erwartungsland und 10 000 Quadratmeter Geschossfläche, die auf dem Wege der Nachverdichtung anfallen, einberechnet. Als Satz für den Quadratmeter Geschossfläche ermittelten die Satzungsexperten so einen Betrag von 10,59 Euro. Auch dieser Betrag liegt deutlich unter dem Sockelwert von 13.35 Euro, der bisher für den Quadratmeter Geschossfläche verlangt wurde.
Diese neuen Beitragssätze werden angewendet, wenn ein bisher nicht beitragspflichtiges Grundstück neu beitragspflichtig wird, weil es bebaut werden soll oder wenn ein Grundstücksbesitzer seine Fläche vergrößert. Die neuen Tarife finden auch Anwendung, wenn durch bauliche Maßnahmen die Geschossfläche vergrößert wird. Dazu zählt der Ausbau eines Dachbodens ebenso, wie ein Wintergarten oder ein Wasseranschluss in einer Garage.


Regelmäßig überprüfen

Angesichts der großen Differenzen zwischen alter und neuer Globalberechnung empfahl Heinrich Schulte den Mitgliedern des Stadtrates, die Satzung in kürzeren Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Die Frage, wie lange die neuen Gebühren Gültigkeit hätten, vermochte der Experte nicht zu beantworten. "Wir haben schon einen Fall gehabt, da wurde die neue Satzung verabschiedet und am nächsten Tag durch ein Gerichtsurteil wieder gekippt."