Gemeinderat Der Haushalt der Kommune kann wie geplant abgewickelt werden. Zudem kommt der Glasfaseranschluss der Grundschule billiger.
Zwei erfreuliche Nachrichten hatte Bürgermeister Gerhard Riediger für die Gemeinderäte von Unterleinleiter während der jüngsten Sitzung. Zum einen kann der im Frühjahr aufgestellte Haushaltsplan planmäßig abgewickelt werden, da gravierende Haushaltsüberschreitungen nicht zu erwarten sind, und zum anderen wird der Glasfaseranschluss für die Grundschule nun günstiger als ursprünglich angeboten.
"Aufgrund der aktuellen Einnahmen und Ausgaben kann der Haushalt 2019 planmäßig abgewickelt werden, da der Haushaltsausgleich nach den aktuellen Zahlen nicht gefährdet ist", heißt es zum aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung in der Sitzungsvorlage von Kämmerer Wolfgang Krippel.
Nach der neuesten Gesamtkostenübersicht des Hollfelder Architekturbüros Schmidt betragen die Gesamtkosten für die Sanierung der Grundschule Unterleinleiter rund 940 000 Euro. Der Anteil der Gemeinde Unterleinleiter liegt dabei bei rund 253 000 Euro, weil die durchschnittliche Förderquote aus den beiden Förderprogrammen (KIP und FAG) bei hohen 73,12 Prozent liegt. Dem Angebot der Corwese GmbH, den Glasfaseranschluss für die Grundschule für rund 92 000 Euro herzustellen, trat der Rat bereits in der Märzsitzung nicht näher, weil die Gemeinde sich daran abzüglich der Förderhöchstgrenze von 50 000 Euro mit knapp 42 000 Euro hätte beteiligen müssen.
Neue Ausschreibung
Nun soll das Ganze neu ausgeschrieben werden, und die Stadtwerke Ebermannstadt haben bereits im Vorfeld signalisiert, sich mit einem maximalen Angebot von 60 000 Euro an dieser Ausschreibung zu beteiligen. Damit verbliebe für die Gemeinde eine Eigenbeteiligung von höchstens 15 000 Euro. Aufgrund dessen stimmte der Rat der erneuten Ausschreibung zu.
Außerdem wurde beschlossen, dass Gertrud Lang zur Gemeindewahlleiterin und Andreas Kirchner zu ihrem Stellvertreter für die Kommunalwahl 2020 bestellt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Dürrbrunn und den Umbau einer Scheune mit Anbau an das bestehende Wohnhaus, ebenfalls in Dürrbrunn, erteilt.