Insgesamt 435 Väter im Landkreis Forchheim, deren Kind im Jahr 2013 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder lag deren Anteil bei 45...
Insgesamt 435 Väter im Landkreis
Forchheim, deren Kind im Jahr 2013 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder lag deren Anteil bei 45,9 Prozent. Somit nutzte mehr als jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. Darauf weist die Krankenkasse IKK classic in einer Pressemitteilung hin.
"Die männlichen Elterngeldbezieher im Landkreis liegen damit über dem bayerischen Schnitt von 39,9 Prozent", verdeutlicht Markus Neumeier cvon IKK classic. Er stützt sich dabei auf die aktuelle Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamts. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Vätern bei 2,6 Monaten, das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei 1296 Euro.
Zuständige Stellen
Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.
Für den Regierungsbezirk Oberfranken ist dies das Servicezentrum in der Hegelstraße 2 in 95447 Bayreuth.
Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: "Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche anderen Einnahmen", so Neumeier.
Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.
Längerer Bezug
Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren möchten, lohne sich ElterngeldPlus. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, dafür aber doppelt so lange.
red