Gleich mehrere Fehler auf einmal hat ein heute 22-jähriger Mann gemacht. Er bestellte im Internet Filme ohne eigenes Geld zu haben, er bezahlte den Kaufbetrag mit der Kreditkarte der "Ex" und verstieß...
Gleich mehrere Fehler auf einmal hat ein heute 22-jähriger Mann gemacht. Er bestellte im Internet Filme ohne eigenes Geld zu haben, er bezahlte den Kaufbetrag mit der Kreditkarte der "Ex" und verstieß zudem gegen Bewährungsauflagen. Das brachte ihm jetzt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung ein.
Die Karriere des Gauners erscheint klassisch: Kein Beruf, Ausbildung abgebrochen, Alkohol- und Drogensucht, schnell wechselnde Partnerschaften, Vermögensverfall. Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen legte der junge Mann eine große Aktivität an den Tag, wenn es darum ging, sich ein schönes Leben zu gestalten. Im Internet kaufte er fleißig ein. Allerdings ohne mit eigenem Geld zu bezahlen.
Im konkreten Fall bestellte er Filme für 197 Euro. Um den Kaufpreis zu entrichten, nutzte er die Bankkartendaten von seiner ehemaligen Freundin. Als diese dann die Abbuchung auf ihrem Konto bemerkte, schlug sie Alarm und veranlasste eine Rückbuchung des Zahlbetrags. Die Folge: Die Rechnung war nicht beglichen.
Die Staatsanwaltschaft wertete dieses Verhalten als Computerbetrug und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Dies vor allem deshalb, weil der Angeklagte wegen Betrugs und anderer Delikte mehrfach vorbestraft ist. Unter anderem hatte er bei Ebay Artikel verkauft, aber niemals geliefert. Zudem hatte er die in Rede stehende Straftat begangen, als er noch unter Bewährung stand.
Die Vorwürfe untermauerte eine Zeugin. Bei ihr handelte es sich um die ehemalige Freundin des Beschuldigten, die ihn bei sich aufgenommen hatte. Ihre Kartendaten hatte der Mann missbräuchlich benutzt, nachdem beide sich schon getrennt hatten.
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Straftat unumwunden ein. Er habe kein eigenes Geld gehabt, um die Filme zu bezahlen. Bei seiner "Ex" entschuldigte sich der Mann. Seinem Rechtsanwalt Werner Brandl übergab er 200 Euro treuhänderisch, die zur Wiedergutmachung des Schadens eingesetzt werden sollen.