Im Gewerbegebiet "Marktschorgast Teil B" haben noch nicht einmal mit den Erschließungsarbeiten begonnen, schon musste der Marktgemeinderat die bereits zweite Änderung einleiten. Bei der Beteiligung de...
Im Gewerbegebiet "Marktschorgast Teil B" haben noch nicht einmal mit den Erschließungsarbeiten begonnen, schon musste der Marktgemeinderat die bereits zweite Änderung einleiten. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatte die Nachbarstadt Bad Berneck auf die Ableitung des Niederschlagswassers über ein Regenrückhaltebecken in den Knodenbach verwiesen, der auf Bad Bernecker Gebiet verläuft. Der Marktgemeinderat sah jedoch keine Veranlassung, den geplanten Standort des Beckens zu verändern.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hielt es für wünschenswert, den Verlust ökologisch wertvoller Waldrandstrukturen an anderer Stelle auszugleichen.
Gegen Ausgleichsflächen
In der Abwägung stellte der Gemeinderat fest, dass keine zusätzlichen Ausgleichsflächen erforderlich sind, da an den Plangebietsgrenzen und zwischen den Baugrundstücken bereits mindestens fünf Meter breite Strauchpflanzungen festgesetzt sind.
Der Bayerische Bauernverband warf die Frage auf, ob die Ausweisung des Gewerbegebiets Teil B überhaupt nötig sei. Hier gingen landwirtschaftliche Flächen verloren. Die Marktschorgaster Räte bekräftigten jedoch die Notwendigkeit des Bebauungsplans, der ohnehin bereits Rechtskraft habe. Außerdem hätten bereits Bauinteressenten an der Rathaustür angeklopft. Rei.