Der Oberreichenbacher Baumfriedhof nimmt Gestalt an: Die sieben Bäume wurden bereits gepflanzt, nun ist es die Aufgabe des Gemeinderats, eine Friedhof...
Der Oberreichenbacher Baumfriedhof nimmt Gestalt an: Die sieben Bäume wurden bereits gepflanzt, nun ist es die Aufgabe des Gemeinderats , eine Friedhofs- und Bestattungssatzung auf den Weg zu bringen. Darin werden die Rahmenbedingungen für Bestattungen festgelegt.
Pro Baum sollen in Oberreichenbach 16 Grabstellen ausgewiesen werden, in die jeweils maximal zwei kompostierbare Urnen eingesetzt werden sollen. Ein Doppelgrab soll jedoch nur auf persönlichen Wunsch und bei Bezug der Verstorbenen zueinander erlaubt werden.
Eine Tafel für die Namen
Die Gemeinderäte einigten sich in der Sitzung am vergangenen Montag außerdem auf eine „teil-anonyme“ Bestattungsform für die Baumgräber: Man wolle am Eingang eine Möglichkeit bieten, namentlich genannt zu werden, jedoch von einer konkreten Kennzeichnung der einzelnen Grabstellen absehen. „Wir haben uns ja bewusst für diese naturnahe Bestattungsform entschieden, da finde ich Steinplatten über den einzelnen Urnengräbern unpassend“, meint Bürgermeister Klaus Hacker (FWG). Diese Variante hebe sich kaum von den klassischen Urnengräbern ab, die es auf dem Friedhof Oberreichenbach bereits gäbe.
Jörg Himmler (FWG) und Reinhard Geyer ( CSU ) sprachen sich für eine Namenstafel pro Baum aus, um den Angehörigen zumindest einen gewissen Anhaltspunkt zu geben, bei welchem Baum der Verstorbene läge. Einen Kompromissvorschlag machte anschließend Michael Hellmann (FWG): Man könne versuchen, auf der großen Tafel am Eingang die Namen zu ordnen und grafisch zeigen, welche Namen zu welchem Baum gehören. Die Gemeinde will nun den Künstler Josef Hirthammer , der früher in Oberreichenbach wohnte, bitten, eine kreative Lösung zu finden.
Zweite Bürgermeisterin Sandra Berlacher (FWG) bat um die Aufnahme eines weiteren Punktes in die Friedhofs- und Bestattungssatzung: Seit 2018 sei es Eltern in Bayern nun erlaubt, „Sternenkinder“, die weniger als 500 Gramm wiegen, selbst zu bestatten. Berlacher forderte eine entsprechende Regelung in der Satzung Oberreichenbachs.