Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, vo...
Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, vorerst bis 28. März, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie ein Alkoholkonsumverbot (ganztägig). Es gilt in der Nürnberger Straße (beginnend Sedan-/Nürnberger Straße), am Besiktasplatz, in der Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, in der Hauptstraße (beginnend Ecke Güterhallenstraße), in der Unteren Karlstraße, in der Calvinstraße, auf dem Hugenottenplatz, am Busbahnhof, am Bahnhofplatz, in der Richard-Wagner-Straße, am Schloß- und Marktplatz sowie in der Hauptstraße (endend Wasserturm-/Heuwaagstraße). Die Maskenpflicht gilt weiterhin montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr.
107 Luftreinigungsgeräte
In seiner Dezember-Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, Klassen- und Fachräume, die über keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit verfügen, mit Luftreinigungsgeräten auszustatten. Wie das städtische Schulverwaltungsamt mitteilt, sind jetzt in der vergangenen Woche die letzten Exemplare von insgesamt 107 Geräten an 14 Schulen aufgestellt worden. Zusätzlich werden alle Klassen- , Fach- und Mehrzweckräume sowie Lehrerzimmer mit mobilen Kohlenstoffdioxid-Sensoren (CO2-Sensoren) ausgestattet. red