Bereits mehrmals diskutiert wurde ein Bauvorhaben im Heßdorfer Ortsteil Niederlindach, was eine Änderung des Bebauungsplanes zur Folge hat. Wie der...
Bereits mehrmals diskutiert wurde ein Bauvorhaben im Heßdorfer Ortsteil Niederlindach, was eine Änderung des Bebauungsplanes zur Folge hat. Wie der Zweite Bürgermeister Axel Gotthardt ( CSU ) im Gemeinderat erläuterte, könnte der geplante Bau vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt wegen der Dachform nicht genehmigt werden.
Gestattet wären im Geltungsbereich des Bebauungsplans 5 für zweigeschossige Gebäude nur Sattel- oder Walmdächer, der Antragsteller wünscht sich aber ein Flachdach. Die Verwaltung verwies darauf, dass die Planungshoheit ausschließlich bei der Gemeinde liege und es hier keine Ansprüche auf die Einleitung von Bauleitplanungsverfahren für den Bürger gebe. Insbesondere die Problematik einer sogenannten „Gefälligkeitsplanung“ stehe dabei im Raum.
Im Rahmen des eigenen Wirkungskreises hat die Gemeinde jedoch die Möglichkeit nach der bayerischen Bauordnung, im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften eine Gestaltungssatzung zu erlassen, mit der für ein bestimmtes Planungsgebiet einzelne Gesichtspunkte abweichend geregelt werden können, in diesem Fall die zulässige Dachform.
Es bestand im Gremium Einigkeit, eine solche Satzung zu verabschieden. Das Gremium genehmigte die von der Verwaltung ausgearbeitete „Gestaltungssatzung Nr. 1“ für den innerörtlichen Bereich des Ortsteiles Niederlindach.
Wohnbau in Hesselberg
Wegen der aktuellen Bauleitplanung im Ortsteil Hesselberg-Ost und der geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen im Baumgartengebiet ist auch eine Änderung bei der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die höhere Landesplanungsbehörde und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt fordern eine entsprechende Reduzierung von Wohnbauflächen . Die Gemeinde Heßdorf wird die entsprechende Reduzierung vornehmen.