Seit dem 1. Dezember ist die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese bringt einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt neben einer Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auch ein...
Seit dem 1. Dezember ist die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese bringt einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt neben einer Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auch eine Ausweitung der Maskenpflicht. So gilt diese nun auch auf Parkplätzen, die einem Betrieb des Groß- oder Einzelhandels oder einem Dienstleistungsbetrieb zugeordnet sind. Dies sind zum Beispiel Parkplätze von Supermärkten oder Behörden. Zudem besteht ab heute auch in der Kulmbacher Innenstadt eine Maskenpflicht. Sie betrifft im Groben den Bereich zwischen Bahnhof und Marktplatz und gilt von 7 bis 20 Uhr. cf