Heizölfirma "ist nicht die Caritas"

1 Min

Strafprozess  Ein 25-Jähriger stand bereits zum zweiten Mal vor dem Gericht in Haßfurt, weil er eine Rechnung nicht bezahlt hatte. Die Richterin warf ihm ein "unmögliches Verhalten" vor. Jetzt wird es richtig teuer für den Angeklagten.

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr ging es im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Haßfurt um eine Heizölrechnung aus dem Jahr 2012, die ein 25-Jähriger nicht bezahlt hatte. Beim ersten Termin im März dieses Jahres fand der Angeklagte noch eine milde Richterin, denn das Verfahren wurde mit der Auflage eingestellt, den überfälligen Betrag mit monatlichen Raten abzustottern. Da der Mann diese Auflage ignorierte, kam es zur erneuten Verhandlung, wobei der eigentlich schon ad acta gelegte Strafbefehl über 40 Tagessätze á 15 Euro wieder auflebte.
"Dass Sie trotz der angeordneten Raten-Auflage bis heute keinen müden Cent bezahlt haben, ist ein unmögliches Verhalten", empörte sich Strafrichterin Ilona Conver gegenüber dem Angeklagten. Sie vermisste bei dem gelernten Handwerker aus dem Maintal jeden guten Willen, die seit mehr als zwei Jahren fällige Rechnung einer Firma aus dem Landkreis wenigstens ansatzweise zu begleichen. Eine Heizölfirma, erklärte die Gerichtsvorsitzende energisch, "ist nicht die Caritas."
Der junge Mann auf der Anklagebank dachte aber gar nicht daran, reumütig und schuldbewusst sein Haupt zu senken, sondern schilderte in aufgebrachtem Ton, dass er zwar habe zahlen wollen, dass aber "etwas Wichtigeres dazwischen gekommen" war. Zweimal sei er heuer schon operiert worden, warf er dem Anklagevertreter Ilker Özalp entgegen, und demnächst komme er wahrscheinlich nochmal unters Messer. Jedenfalls, behauptete der Angeklagte, sei es keineswegs seine Absicht gewesen, das Unternehmen zu betrügen, schließlich habe er auch in den Jahren davor das bezogene Öl bezahlt.

Eidesstattliche Versicherung

Özalp hielt dem Angeklagten aber vor, dass er wenige Wochen vor der Heizöllieferung im September 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Früher sprach man vom Offenbarungseid. In dieser Lage, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, müsse dem Besteller des Öls bewusst sein, dass er womöglich nicht zahlen könne und dass er sich damit eines Betrugs schuldig mache. Für solche Notlagen, so Özalp, gebe es schließlich ein Sozialamt.
Da ihm die Vorsitzende Richterin klarmachte, dass bei einem Urteil "nichts Besseres" herauskomme, nahm der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Der Strafbefehl hat damit Rechtskraft (wie ein Gerichtsurteil).
Özalp erläuterte dem Handwerker, dass er die Wahl habe, die Tagessätze entweder zu bezahlen oder eben "abzusitzen". Und falls er die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen könne, bestehe auch die Möglichkeit der Ratenzahlung, gestreckt auf maximal zwei Jahre.

Fast 2000 Euro sind fällig

Zusammen mit der Heizölrechnung und den Gerichtskosten muss er nun annähernd 2000 Euro berappen. Immerhin, deutete der 25-Jährige an, könne er vielleicht seine Schwester anpumpen. Hätte er schon früher mit offenen Karten gespielt, kommentierte ein Zuhörer im Gerichtssaal das Strafverfahren, wäre ihm die ganze Sache erheblich billiger gekommen.