Die Vorfälle sieht die Feuerwehr und die Polizei als guten Grund, auf die Hintergründe aufmerksam zu machen:
Was sollten Sie beim Feuer machen beachten?
Ganz allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VVB). Offene Feuer sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
- mindestens 100 Meter von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
- mindestens 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VVB)
- mindestens fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen, vom Dachvorsprung ab gemessen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVB)
- mindestens fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VVB)
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG), bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen eine Ausnahme der Gemeinde (§ 25 VVB) erforderlich. Die Gemeinden können für ihr Gemeindegebiet im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen sowie ggf. weitergehende Gemeindeverordnungen erlassen, (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 VVB und § 26 Abs. 2 VVB).
Ein Vorfall im Landkreis Haßberge
Zum Glück schnell entdeckt und sofort der Integrierten Leitstelle Schweinfurt (ILS) gemeldet wurde am Dienstagnachmittag ein größerer Flächenbrand in der Nähe von Goßmannsdorf . An einem Waldrand brannte ein etwa 2500 Quadratmeter großes Flurstück.
Die Feuerwehren aus Hofheim und Goßmannsdorf waren nach der Alarmierung mit mehr als 30 Einsatzkräften schnell vor Ort. Von einem Waldweg bis zur Einsatzstelle musste eine gut 200 Meter lange Schlauchstrecke einen steilen Hang hinauf verlegt werden, berichtete Hofheims Kommandant und Einsatzleiter Karlheinz Vollert.
Das Feuer konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. Mit der Wärmebildkamera wurde die Fläche anschließend nach Glutnestern abgesucht und nachgelöscht, so dass der gesamte Einsatz rund zwei Stunden andauerte.
Wasser eingespart
Eine wertvolle Hilfe für die Feuerwehr war bei diesem Ereignis der Gerätesatz Flächenbrand. Anstatt herkömmlicher großer B- und C-Förderleitungen mit C-Strahlrohren werden hier C- und D-Leitungen mit D-Rohren eingesetzt, um den Brand schnell und effektiv bekämpfen zu können. Durch die Verwendung kleinerer Schlauchdurchmesser wird eine erhebliche Menge Wasser eingespart, denn der Hauptteil geht auf der langen Förderstrecke verloren. Auch kann der Aufbau wesentlich schneller und gegebenenfalls auch mit einer kleineren Mannschaft erfolgen. Es ist somit möglich, mit einer kleineren Wassermenge einen wesentlich größeren Bereich abzulöschen. Die Wassermenge der D-Rohre reicht im Regelfall aus.