Es war im Dezember letzten Jahres, als der 22-jährige arbeitslose Mann seinen ehemaligen Freund auf dem Internetportal Snapchat als „Hurensohn und Hund“ beschimpfte. Wohl, um seinen Worten Nachdruck zu verschaffen, fügte er noch eine Bedrohung an dessen zweijährige Tochter hinzu. Dass der Mann damals verbal so ausgerastet war, hat mit einer längeren Vorgeschichte um Drogengeschäfte zu tun.
Eigentlich, sagte der 21-jährige Bedrohte im Zeugenstand, seien sie in der Vergangenheit „Kollegen“ gewesen. Sie hätten, berichtete er weiter, sogar in einer Mannschaft gemeinsam Fußball gespielt.
Keiner will damit rausrücken
Dann rutschten beide in die Drogenszene ab, und da gab es schließlich Stress. Worum es dabei genau ging, also die Details des Streites, wollten beide jedoch lieber nicht sagen.
Normalerweise handelt es sich bei Beleidigung und Bedrohung um sogenannte Bagatelldelikte, die nur aufgrund der Anzeige eines Betroffenen verfolgt werden. Anders verhält es sich allerdings bei denjenigen, die bereits Vorstrafen auf dem Kerbholz haben oder sich sogar unter laufender Bewährung befinden.
Bewährungsversager müssen immer mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Nur in Ausnahmefällen kommen sie mit einer erneuten Bewährung oder einer Geldstrafe davon.
Als das Bundeszentralregister verlesen wurde, erfuhr man, dass der junge Mann bereits sechs Vorstrafen hat. Das letzte Mal wurde er im Februar 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt.
Zwei Drittel davon, also acht Monate, saß er deshalb im Jugendknast in Ebrach. Und bei der nun verhandelten Sache stand er tatsächlich noch unter Bewährung.