Häuser am Weilersbacher Höhenrücken sollen geordnet zusammenwachsen

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Die Weilersbacher Räte haben sich auf den Vorentwurf für die Bebauung des Höhenrückens nördlich der Annakirche geeinigt. Foto: Pauline Lindner
Die Weilersbacher Räte haben sich auf den Vorentwurf für die Bebauung des Höhenrückens nördlich der Annakirche geeinigt. Foto: Pauline Lindner

Der Höhenrücken nördlich der Annakirche von Unterweilersbach, der die kürzeste Verbindung zwischen den früher selbstständigen Gemeinden Unter- und Oberweile...

Der Höhenrücken nördlich der Annakirche von Unterweilersbach, der die kürzeste Verbindung zwischen den früher selbstständigen Gemeinden Unter- und Oberweilersbach darstellt, ist in der Mitte unbebaut. Im Lauf der Jahre rückten von den Seiten die Häuser immer weiter nach oben. Um das Zusammenwachsen geordnet zu gewährleisten, erarbeitet der Gemeinderat einen Bebauungsplan Kirchenstraße, der nach der zentralen, schon bestehenden Verkehrsverbindung benannt ist. Das zu überplanende Gebiet umfasst die gesamte unbebaute Fläche.
In der jüngsten Sitzung diskutierten die Ratsmitglieder den von der Ingenieurgesellschaft Weyrauther entwickelten Vorentwurf. Es wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, in dem nicht störendes Gewerbe erlaubt ist. Vor allem in der Nähe von Kirche und Friedhof werden an der Kirchenstraße und der Annaleite Längsparkplätze entstehen. Da das Gelände teilweise recht steil abfällt, ist die Nutzung der Kellergeschosse als Wohnräume möglich. Deshalb sind drei Vollgeschosse erlaubt. Dafür wird die Firsthöhe ab Fußboden Erdgeschoss auf 8, 30 Meter begrenzt.
Das ist für Pultdächer unproblematisch. Anton Dennerlein (WG Bürgerrecht) hatte aber Bedenken, ob diese Firsthöhe auch bei Satteldächern im fränkischen Stil genügt. Ein Bauherr kann das aber dadurch lösen, dass er in der Höhe des Kniestocks nicht eingeschränkt ist, und die Dachneigung zwischen 15 und 48 Grad betragen darf. Nach einigen Rechenbeispielen einigte sich der Rat auf die von den Bauingenieuren Max Brust und Tristan Schüttler vorgeschlagenen Festsetzungen.


Offene Rechtsfrage

Die Nutzung der Sonnenenergie wird empfohlen; allerdings dürfen Solaranlagen nicht aufgeständert, sondern nur in Dachneigung angebracht werden. Streng will man bei den Einfriedungen vorgehen: Nicht nur an den Straßenseiten, wo an Einmündungen die Sichtdreiecke zu beachten sind, gilt eine Höhe von 1,2 Metern sowohl für Zäune wie auch für Hecken.
Pro Gebäude sind maximal drei Wohneinheiten zulässig, die Bauparzellen sollen für Einzel- und Doppelhäuser ausgelegt werden. Zudem müssen für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Einstimmig billigte der Rat diesen Vorentwurf. Bevor die erste öffentliche Auslegung und die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt, muss, so Sitzungsleiter Zweiter Bürgermeister Marco Friepes (CSU), noch eine Rechtsfrage geklärt werden. Einige unbebaute Grundstücke gehören zum bestehenden Bebauungsplan Annaleite; sie sollen wegen ihre Lage aber einbezogen werden. Der Bebauungsplan kann in mindestens zwei Schritten erfolgen, wobei die Trennlinie an der Krichenstraße verlaufen soll. Voraussichtlich wird aber das ganze Gelände in einem Zug umgelegt, so dass auch zwei öffentliche Grünflächen entstehen.
Große Straßenbauarbeiten bestimmen derzeit Weilersbach; so wird in der Hauptstraße der Bach verrohrt und in der Ebermannstädter Straße der Gehweg neu gebaut. Deswegen ist um die Baustelle herum eine Umleitung über den Willberg und den Annaberg eingerichtet. Auch die Busse fahren so die Ersatzhaltestelle bei der Kirche an. Aus Sicherheitsgründen wurde vorübergehend der Annaberg zur Einbahnstraße, die nur bergabwärts befahren werden darf. Leider, so stellten etliche Ratsmitglieder fest, wird diese Anordnung vielfach unterlaufen. Man will deshalb durch Baken an der Einmündung des Annabergs auf die geänderte Verkehrsführung aufmerksam machen.
Die Straßenbauarbeiten sollen bis Ende September abgeschlossen sein. Die Bauingenieure erläuterten dem Rat den Zeitplan. Anstoß für die Straßenarbeiten ist der Bau des Edeka-Supermarktes am östlichen Ortsausgang. Dort wurde die B 470 inzwischen für den Abbiegeverkehr verbreitert.
In der 34. Kalenderwoche muss die Bundesstraße ganz gesperrt werden, damit der Deckasphalt ohne Naht aufgetragen werden kann. Danach steht das Asphaltieren der Ebermannstädter Straße an.
Am 3. November will der Supermarkt eröffnen; die Jet-Tankstelle möglicherweise sogar früher. Deshalb genehmigte der Rat einen zehn Meter hohen beleuchteten Pylon auf dem Verkaufsgelände sowie Firmenschilder am Gebäude.