Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer für das vierte Quartal dieses Jahres am Dienstag, 15. November, z...
Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer für das vierte Quartal dieses Jahres am Dienstag, 15. November, zur Zahlung fällig werden. Es wird deshalb darum gebeten, die jeweilige Steuer unter Angabe der Finanzadresse an die Stadtkasse zu überweisen oder in bar zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Stadtkasse einzuzahlen, soweit nicht bereits ein Dauerauftrag bei der Bank besteht oder bisher ein Sepa-Mandat erteilt wurde.
Mahnungen vermeiden
Der Steuerbetrag und die Finanzadresse können dem letzten Bescheid entnommen werden. Es wird darum gebeten, die Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen, um gebührenpflichtige Mahnungen zu vermeiden. red