Große Frage in Gößweinstein: Wann gilt ein Wald als gerodet?

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Mit zwei Anträgen zur Rodung von Wald mussten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats Gößweinstein im Pfarrzentrum befassen. Dabei ging es um die Frage, wann ein Wald ...

Mit zwei Anträgen zur Rodung von Wald mussten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats Gößweinstein im Pfarrzentrum befassen. Dabei ging es um die Frage, wann ein Wald als gerodet gilt und wann nicht.

Für ein Grundstück der Gemarkung Morschreuth, das innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Hartberg-Schottenäcker" liegt, hat ein Eigentümer für eine Teilfläche den Antrag auf Rodung von Wald gestellt. Im Bebauungsplan ist eine Teilfläche dieses Grundstücks für die Erhaltung von Magerstandorten vorgesehen und die Waldfläche somit zurückgenommen.

Der Vorbesitzer des Grundstücks hatte bereits den Holzeinschlag vorgenommen, welcher eine größere Fläche einnimmt als im Bebauungsplan vorgesehen. Die neuen Eigentümer des Grundstücks stellten deshalb im Nachgang den Rodungsantrag, um die Fläche dauerhaft für die Erhaltung von Magerstandorten zu sichern.

Die Rodungsfläche wurde mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF) sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim abgesprochen. Dieses Vorgehen kritisierte Hans Heckel (CSU) scharf. "Es scheint so langsam Sitte zu werden, dass man erst rodet und dann einen Antrag auf Rodung stellt", sagte Heckel, der betonte, dass man dem einen die Rodung nicht verwehren könne und demjenigen, der schon gerodet hat, dann zustimme.

"Nach meinem Kenntnisstand hat noch keine Rodung stattgefunden", erklärte jedoch Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW). Denn die Bäume seien zwar gefällt, aber die Wurzelstöcke noch nicht herausgenommen", so der Rathauschef. Dies sah Heckel anders, denn aus einem Wurzelstock wachse kein Baum mehr. Laut Zimmermann sei eine Rodung von Wald jedoch erst dann erfolgt, wenn die Wurzelstöcke auch ausgegraben sind und sich der Wald nicht mehr natürlich verjüngen kann.

Heckel war auch nicht ganz klar, was unter Magerstandorten zu verstehen sei. Bauamtsleiter Manfred Neuner erläuterte dazu, dass darunter Kalkmagerrasen und Felsen zu verstehen sind. Auch sei das gerodete Waldstück dann keine Ausgleichsfläche für das Baugebiet. "Die haben wir wo anders", sagte Neuner. Einzig Heckel stimmte dann gegen den Antrag, weil die Rodung nach seiner Meinung schon erfolgt sei.

Rodung bei Leutzdorf

Einhellig stimmten die Räte dann für die Rodung eines 2265 Quadratmeter großen Waldstücks bei Leutzdorf, das zukünftig landwirtschaftlich genutzt werden soll.

Zimmermann teilte außerdem mit, dass die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Wichsenstein 18 200 Euro kostet. Den Zuschlag erhielt die Bayernwerk AG.

Die Sicherheitsvorkehrungen gegen das Coronavirus wurden von Zimmermann während der Gemeinderatssitzungen noch erhöht. Weil man die Räte hinter ihren Masken schlecht versteht, wurde eine Lautsprecheranlage mit Funkmikrofonen aufgebaut. Geben Räte das Mikrofon an einen Ratskollegen weiter, müssen sie dieses zuvor mit einem Desinfektionstuch desinfizieren. Außerdem trugen die meisten Räte nun FFP2-Masken.