Freizeitgelände rückt näher

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Der Gemeinderat beriet wieder über die Anlegung der Freizeitfläche zwischen Heßdorf und Untermembach; es ging um den notwendigen ökologischen Ausgleich. Die...

Der Gemeinderat beriet wieder über die Anlegung der Freizeitfläche zwischen Heßdorf und Untermembach; es ging um den notwendigen ökologischen Ausgleich.
Die geplante Freizeitanlage führt nicht zu den Verbotstatbeständen des speziellen Artenschutzrechts, falls spezifische Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen für die Feldlerche durchgeführt werden. Das ergab das Gutachten des Büros für ökologische Studien, Bayreuth.
Bei der Untersuchung waren im Planungsgebiet vier Reviere der Feldlerche festgestellt worden. Sie sind zu ersetzen durch vier Blühstreifen mit der Größe von je 1000 Quadratmetern oder durch sechs sogenannte Lerchenfenster (das sind unbewirtschaftete Bereiche in Ackerflächen). Das Büro Stadt & Land prüft derzeit dafür geeignete Bereiche. Der weitere Eingriff kann zum Teil auf der Freizeitfläche selbst ausgeglichen werden. Im feuchten Bereich auf der Nordwestseite wird der Boden leicht eingetieft und dadurch entstehen eine Feuchtwiese und Sumpfgebüsch, die angepflanzt und gesät werden. Beides sind hochwertige Strukturen mit hoher naturschutzrechtlicher Wertigkeit. Der anzulegende Bereich wird mit einem Zaun zum Bolzplatz hin abgegrenzt. Die geplanten Hecken werden auch als Ausgleichsmaßnahme anerkannt.


Okay der Naturschutzbehörde

Der noch notwendige Ausgleichsumfang wird derzeit mit dem Büro Stadt & Land abgestimmt. Mögliche Maßnahmen können die naturschutzfachliche Aufwertung von Waldflächen, die Umwandlung von Acker- in extensive Wiesenflächen oder die Entwicklung von Ufersäumen sein. Wie der Bürgermeister erläuterte sind ,die sich aus dem Gutachten ergebenden Maßnahmen bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Der Bürgermeister rechnet mit einer zeitnahen baurechtlichen Genehmigung der Freizeitanlage. Der Ausgleich wird etwa 18 000 Euro kosten. sae