Sollte die Marktgemeinde Heiligenstadt das Wasserschutzgebiet bei Herzogenreuth wieder auflösen? Mit einer Antwort tun sich die Räte derzeit noch schwer.
Was tun mit der Quelle und dem Wasserschutzgebiet bei Herzogenreuth? Das war eine der Fragen in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Heiligenstadt. Geschäftsführer Rüdiger Schmidt fasste für die Räte das Thema "Wasserschutzgebiet Herzogenreuth" zusammen:
Im Jahr 1956 wurde die Wasserversorgung für die Gemeindeteile Herzogenreuth, Geisdorf, Tiefenpölz und Lindach vom Landratsamt genehmigt. 1994 wurde bei Herzogenreuth ein Wasserschutzgebiet festgelegt. Die Quelle zwischen Herzogenreuth und Tiefenellern ist seit dem Jahr 2000 immer wieder mit Keimen und Bakterien belastet.
Ergiebige Quelle
So beschloss der Marktgemeinderat 2004 den Bau einer Verbindungsleitung von Oberleinleiter nach Herzogenreuth und die Neuerschließung eines Tiefbrunnens. Besagte Quelle, die sehr ergiebig ist, wird als "Reservewasser" erhalten.
Nun wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufmerksam gemacht, dass laut Wasserhaushaltsgesetz eine Reservehaltung zulässig ist und dass die Wassergewinnung aus der Quelle jedoch jederzeit möglich sein muss. "Sollte der Markt Heiligenstadt die Aufrechterhaltung des Wasserschutzgebietes zum Schutz der Quellfassung Herzogenreuth anstreben, wäre die grundsätzliche qualitative Eignung des Quellwassers zu Trinkwasserzwecken nachzuweisen", trug Rüdiger Schmidt vor.
Bürgermeister Helmut Krämer (CSU/Einigkeit) wies darauf hin, dass sich schon einige anliegende Landwirte beschwert haben, da sie durch das Wasserschutzgebiet beträchtliche Einschränkungen haben. "Da könnten größere Ausgleichszahlungen auf uns zukommen", meinte der Bürgermeister.
Verbesserte Werte
Andererseits könnte man ein Wasserschutzgebiet wohl schnell auflösen, doch es wäre aufwendig, bei Bedarf ein solches wieder einzurichten.
"Die Werte des Quellwassers haben sich gebessert und entsprechen meistens der Trinkwasserverordnung", meinte Krämer. Deshalb schlug er vor, dass ein Geologe damit beauftragt werden soll, Aussagen über den zukünftigen Wasserbedarf zu machen. "Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist der durchschnittliche Bedarf im gesamten Versorgungsgebiet durch die momentanen wasserrechtlichen Gestattungen bis zu insgesamt 347 000 Kubikmeter gedeckt", trug Rüdiger Schmidt vor.
Zusätzliche Kosten
Johannes Hösch (CSU) sah wenige Chancen, das Gebiet zu erhalten. Ortssprecherin Petra Möhrlein wandte ein, dass die Anlieger bisher noch keine Entschädigung erhalten haben. Krämer erklärte, dass er einige Anlieger angesprochen habe, dass sie nachweisen müssen, wo und in welcher Höhe die Zusatzkosten oder Ausfälle anfallen.
Nur mit Nachweisen werden auch Entschädigungen beglichen. Außerdem erinnerte er daran, dass die Gemeinde an einem europäischen Strafverfahren vorbeigekommen sei, als vor einigen Jahren in diesem Gebiet ein Weg gebaut worden war.
Schmidt fasste zusammen, dass das Naturschutzgebiet nicht schnell aufgehoben werden solle, sondern erst geklärt werden müsse, was es beispielsweise kosten würde, die Quelle anzuschließen oder wie das künftige Wasserangebot aussehen müsse. Dem stimmten die Räte zu.