Wenig Aussprachebedarf gab es in der Gemeinderatssitzung über die textlichen Änderungen des Bebauungsplans Poxdorf-Ost. Im Kern geht es dabei um die Ü...
Wenig Aussprachebedarf gab es in der Gemeinderatssitzung über die textlichen Änderungen des Bebauungsplans Poxdorf-Ost. Im Kern geht es dabei um die Überarbeitung einer jahrzehntealten Bauleitplanung . Etliches von den gestalterischen Festsetzungen damaliger Vorstellung wurde herausgenommen. Der Immissionsschutz wurde angepasst.
Acht unbebaute Flächen
So sollen die acht noch unbebauten Flächen möglichst im Freistellungsverfahren bebaut werden können. Festzuhalten ist, dass die Änderungen in der Zukunft auch heute bebaute Grundstücke betreffen, wenn dort Neu- oder größere Umbauten stattfinden sollten. Es gilt für alle auch ein Verbot, sogenannte Stein- oder Kiesgärten einzurichten.
Großzügig geht der Plan mit den Einfriedungen um: Bis 1,8 Meter sind sie zur Grundstücksabgrenzung untereinander zulässig, an der Straßenseite bis 1,2 Meter. Dabei ist darauf zu achten, dass kleine Tiere unten durchschlüpfen können. Zaunsockel dürfen deshalb nur bodengleich sein. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss.
Sportverein will Eichen fällen
Höchst geteilter Meinung war der Rat bei der Anfrage des Sportvereins, drei Eichen am Rande des Spielfelds fällen zu dürfen. Die Bäume stehen zwischen Ballfangnetz und Privatgrundstücken und wurden wahrscheinlich schon seit Jahrzehnten immer wieder stark beschnitten, so dass sie keine typischen Kronen ausbilden konnten. Obwohl die Bäume gesund sind, dürfte ihr Beitrag zum CO2 -Speichern und Schattenspenden unterdurchschnittlich sein. Das führten vor allem die Fällbefürworter ins Feld.