Seit 1981 gibt es den Bebauungsplan für Poxdorf-Ost. Bis auf fünf bis acht Parzellen ist das Areal längst bebaut. In neuerer Zeit stimmte die Gemeinde...
Seit 1981 gibt es den Bebauungsplan für Poxdorf-Ost. Bis auf fünf bis acht Parzellen ist das Areal längst bebaut. In neuerer Zeit stimmte die Gemeinde etlichen Befreiungen von den dortigen Festsetzungen zu, weil diese einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Auf Anraten des Landratsamtes entschloss sich der Gemeinderat, diese alten Festsetzungen in Form einer Änderung des Bebauungsplans zu überarbeiten.
Man strebt an, möglichst wenig in den individuellen Gestaltungswillen einzugreifen. Besonders auch, weil man in nächster Zeit einen Generationenwechsel bei den Bewohnern erwartet und damit einhergehend Anträge auf Um- und Erweiterungsbauten. So erhöhte die Gemeinde im Entwurf die Geschosszahl auf zwei Vollgeschosse anstatt bislang Erd- und Dachgeschoss.
Der Entwurf lag im Oktober und November öffentlich aus. Etliche Bewohner reagierten darauf mit differenzierten Einwendungen. Einige beruhen allerdings auf Missverständnissen. So darf eine künftige Aufstockung oder ein zweistöckiger Neubau nur dort errichtet werden, wo die Abstandsregeln der bayerischen Bauordnung dies erlauben. Je höher ein Gebäude wird, desto größer muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein. Damit wird der Gefahr der Verschattung durch Nachbargebäude Schranken gesetzt.
45 Unterschriften trägt eine Einwendung gegen den Planpassus, dass zwischen Grundstücken Abgrenzungen bis 1,8 Meter Höhe auch durch Metallwände, Mauern und Gabionen erlaubt werden sollen. Das sollte der Privatsphärenabgrenzung Rechnung tragen, wurde aber selbst von den Ratsmitgliedern beim Abarbeiten der Einwände kritisch gesehen. Denn eine Sichtabgrenzung sei ohne weiteres auch durch Begrünen und Bepflanzen der Grundstücksgrenzen möglich, hieß es.
Wilmya Zimmermann ( SPD ) sprach sogar davon, dass damit jeder seinen eigenen Lärmschutzwall bauen könne. Bürgermeister Paul Steins ( CSU ) hält das aufgrund der zahlreichen Anträge für Mauern und Gabionen in anderen Baugebieten der Gemeinde für einen Trend der Zeit. Roland Freund (FW) hielt besonders Mauern in voller Grundstückslänge für problematisch. Und: „Wir sollten den Bürgerwillen beachten.“
Mit neun zu vier Stimmen kippte der Rat die geplante geschlossene Ausführung von Abgrenzungen zwischen Grundstücken. Zur Straße hin sind weiterhin Mauern und ähnliche Anlagen bis zur Höhe von 1,2 Metern zulässig.