Fensterbrettla

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Parkgebühren der anderen Art in der Fränkischen. Foto: Roland betz
Parkgebühren der anderen Art in der Fränkischen.  Foto: Roland betz

Parknot in der Innenstadt kennt man allerorten und Klagen über hohe Parkgebühren gibt es in jeder Region. Die Stadt Forchheim kann zu Recht mit dem Slogan "...

Parknot in der Innenstadt kennt man allerorten und Klagen über hohe Parkgebühren gibt es in jeder Region. Die Stadt Forchheim kann zu Recht mit dem Slogan "Günstig parken in Forchheim" werben. Denn nach der Zuständigkeitsverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom Juni 2015 sind gemäß Paragraf 10 der Parkgebühren 0,50 Euro je angefangener halber Stunde zulässig. Und sogar bis zu 1,30 Euro in Gebieten mit besonderem Parkdruck (wo gibt es den nicht?). In dieser Verordnung kann man jedoch von Parkgebühren in Form von Naturalien wie in der Fränkischen Schweiz nichts finden. Trotz dieser niedrigen Parkgebühren mit Brotzeit oder Bier und obwohl zeitlich unbegrenzt (für drei Seidla braucht man ja etwas Zeit) haben vermutlich doch zu wenige Ausflügler dieses Parkangebot genutzt. Oder sind die drei Bier manchem zum Verhängnis geworden. Wie auch immer: Besucher aus Erlangen, die dieser Tage hier einkehren wollten, konnten zwar parken, fanden aber leider ein geschlossenes Gasthaus vor und konnten die Parkgebühr nicht "verkonsumieren". rb