Fahrtkosten für das Schuljahr 2016/2017 werden erstattet

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Der Landkreis weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen ei...

Der Landkreis weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im abgelaufenen Schuljahr 2016/2017 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt auch für Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.
Die Erstattungsleistungen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten den zu tragenden Eigenanteil (Familien-Belastungspauschale) von 420 Euro im Schuljahr 2016/2017 übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2016/2017 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder auf diverse Sozialleistungen (Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) hatten, entfällt die Familien-Belastungspauschale, das heißt, die verauslagten Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis für den Monat August 2016 ist dem Antrag beizufügen.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2016/2017 bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt Lichtenfels eingereicht werden (gesetzliche Ausschlussfrist). Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, Telefonnummer 09571/18-254.
Der Erstattungsantrag kann im Internet auf den Seiten des Landkreises (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik Landratsamt - ÖPNV, Schülerbeförderung - Kostenerstattung Schülerbeförderung heruntergeladen werden oder ist im Landratsamt, Zimmer E 15, erhältlich. red