An den Samstagen, 25. März und 1. April, ist wieder Brautag. Zum Brauen benötigte man noch vor Jahren das Braurecht. Dies ist nicht mehr notwendig. Die Euro...
An den Samstagen, 25. März und 1. April, ist wieder Brautag. Zum Brauen benötigte man noch vor Jahren das Braurecht. Dies ist nicht mehr notwendig. Die Europäische Union sorgte dafür, dass heute jeder brauen darf.
"Allerdings müssen die Brauwilligen auch etwas tun für ihren Gerstensaft", sagt Braumeister, Kreisrat und Erster Bürgermeister Egon Klöffel. Erwünscht ist die Hilfe bei der Reinigung der Brauanlage. "Wer nicht mit anpackt, muss dann halt dafür zahlen."
Privatpersonen, die Bier in einem nicht gewerblichen Brauhaus herstellen, dürfen nach den Richtlinien 200 Liter Bier steuerfrei brauen. Für alle Neubrauer: "Die steuerliche Abwicklung wird bei dieser Angelegenheit von einem bestellten Experten abgewickelt", ergänzt Klöffel.
Anmeldungen nimmt Egon Klöffel, Tel.: 09724/9373, E-Mail:
egon.kloeffel@t-online.de entgegen.
mib