Entscheidung vor Gericht

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Fritz Trautner
Fritz Trautner

von unserem Mitarbeiter karl-Heinz Frank Unterleinleiter — Die Gemeinde Unterleinleiter wird wohl vor Gericht ziehen müssen, um ihre Ansprüche auf eine fachgerechte Mängelbeseitigu...

von unserem Mitarbeiter karl-Heinz Frank

Unterleinleiter — Die Gemeinde Unterleinleiter wird wohl vor Gericht ziehen müssen, um ihre Ansprüche auf eine fachgerechte Mängelbeseitigung bei der Kanalmaßnahme am "Störnhofer Berg" geltend zu machen. Die Arbeiten übernehmen soll nach dem Willen der Unterleinleiterer die zuständige Baufirma aus Weißmain.
Gemeinderat Friedrich Trautner (DWV), der als Bauingenieur selbst als anerkannter Fachmann im Bauwesen gilt und federführend an der Ausschreibung beteiligt war, referierte im Gemeinderat jetzt über den Status quo und die Perspektiven der Gemeinde.

"Minderwertige Reparatur"

Demnach hat es die betreffende Firma abgelehnt, die baulichen Mängel fachgerecht zu beseitigen. Lediglich eine "minderwertige Reparatur der festgestellten Schäden" habe das Unternehmen angeboten. Der darüber verärgerte Trautner schätzt seinerseits, dass diese Form der Mängelbeseitigung allenfalls 25 Jahre Bestand hätte.
So wie es die Firma vorgeschlagen hätte, könnten die Schäden in der Straße - die Risse und die Folgen einer eher schlampigen Räumung der Baustelle - jedenfalls nicht beseitigt werden. "Deshalb habe ich der Firma für die Mängelbeseitigung Fristen gesetzt hatte. Auf die man aber nicht reagiert hat", sagte Trautner jetzt.
Beinahe noch intensiver als das Thema der Mängelbeseitigung hatte der Gemeinderat aber schon zuvor mit der beabsichtigten Änderung der Friedhofssatzung debattiert.
Konkret ging es dabei um eine Anpassung der Friedhofsgebühren. Diese wird nötig, nachdem dort eine neue Urnenwand errichtet worden ist. Zu einer abschließenden Entscheidung kamen die Gemeinderäte von Unterleinleiter an diesem Tag allerdings nicht.

Zurück nach Ebermannstadt

Mithilfe von Gemeinderatskollege und Jurist Ernst König (DWV) hatte der Rat vergeblich versucht, eine Satzungsvorlage der VG-Verwaltung auf die örtlichen Gegebenheiten umzulegen. Die Beschlussvorgabe wurde in der Folge zur Nachbearbeitung zurück an die Verwaltung in Ebermannstadt verwiessen.
Die Runde unter dem Vorsitz von Bürgermeister Gerhard Riediger (NWG) sprach sich am Ende dafür aus, über die Satzungsänderung erst nach einer sorgfältigen Überarbeitung vonseiten der VG-Verwaltung zu beschließen. In der kommenden November-Sitzung soll es dem Vernehmen nach dann so weit sein.