Im Mittelpunkt der letzten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Schondra stand das Bauvorhaben von Bastian Markert, der in Schönderling ein Wohnhaus und eine Halle errichten will, wobei dazu er...
Im Mittelpunkt der letzten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
Schondra stand das Bauvorhaben von Bastian Markert, der in Schönderling ein Wohnhaus und eine Halle errichten will, wobei dazu erst die sogenannte Einbeziehungssatzung "Ortsabrundung Dorfstraße 11" in Kraft gesetzt werden muss. Die Brisanz des Themas zeigte sich auch in der ungewöhnlich großen Zahl von 14 Zuhörern.
Nach den Ausführungen von Karlheinz Schmitt von der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft hat Mitte Juli ein Ortstermin mit dem Landratsamt stattgefunden. Demnach ist die Einbeziehungssatzung noch nicht in Kraft getreten, so dass derzeit kein Baurecht besteht. Der derzeit vorliegende Bauantrag beinhaltet eine Lagerhalle, in der auch Metallarbeiten vorgenommen werden sollen, was nach Ansicht des Landratsamtes an dieser Stelle nicht zulässig ist. Der Gemeinderat könne nun entweder die Satzung überhaupt nicht in Kraft setzen oder zwar Baurecht herstellen, dann wäre aber der vorgelegte Bauantrag nicht genehmigungsfähig. Eine entsprechende Einschätzung der Sachlage hat die Gemeinde auch vom Bayrischen Gemeindetag erhalten.
Gemeindetag: Nicht in Ortsmitte
Ein gegen das Bauvorhaben gerichtetes Schreiben an den Gemeinderat wurde ebenfalls verlesen, in dem besonders auf die möglichen Immissionen und Probleme durch den Lieferverkehr hingewiesen wird. Ein Gewerbebetrieb gehöre nicht in die Ortsmitte, sondern auf eine der von der Gemeinde vorgehaltenen Gewerbeflächen.
Bauherr will umplanen
Inzwischen hat der Baubewerber nach Rücksprache mit dem Landratsamt mitgeteilt, dass er die Halle so umplanen wolle, dass der Bauantrag genehmigungsfähig wird.
Zweite Bürgermeisterin Beatrix Lieb (FWG Schönderling) monierte, dass die Gemeinderäte über diese neue Sachlage nicht vor der Sitzung informiert worden seien. Außerdem wollte sie wissen, warum das Bauvorhaben schon begonnen worden sei und ob der Bürgermeister deshalb tätig geworden sei. Dritter Bürgermeister Jürgen Metz (FWG Singenrain) fragte nach, ob der Bürgermeister mit dem Bauwerber ein Gespräch wegen einer möglichen Ansiedlung in einem Gewerbegebiet gesucht habe. Alle Anfragen wurden von Bürgermeister Bernold Martin (CSU) verneint.
Regel in Satzung festlegen
Eine Reihe von Gemeinderäten war der Meinung, dass man aufgrund der in Aussicht gestellten Umplanung, die Einbeziehungssatzung in Kraft setzen solle. Jürgen Metz plädierte dafür, in der Satzung festzulegen, dass keine Produktionsstätten in dem Gebiet zulässig sind; dies hätte aber ein völlig neues Verfahren und damit eine große zeitliche Verzögerung bedeutet.
Schließlich einigte man sich auf den Vorschlag von Heiko Schuhmann (ABS): Der bemängelte, dass der bei der Bauvoranfrage 2017 vorgelegte Plan in wesentlichen Punkten nicht mit dem derzeit vorliegenden übereinstimme und deshalb irreführend gewesen sei. Er will deshalb vom Landratsamt eine Definition von "zulässiger Bebauung". Die Entscheidung wurde mit 8 zu 5 Stimmen vertagt.
Auf Antrag von Drittem Bürgermeister Jürgen Metz erhielt Bürgermeister Bernold Martin den Auftrag, mit Bastian Markert wegen der Zukunft seines Betriebes und der vorhanden "Schmiede" zu sprechen.
Abschließend legte der Marktgemeinderat für das angedachte Baugebiet in Schönderling die Bezeichnung "Am Heiligenhäuschen" fest.