Wo beantrage ich Elterngeld und wieviel steht mir überhaupt zu? Und wie regle ich die Elternzeit, so dass ich mich um mein Kind kümmern kann? Solche Fragen ...
Wo beantrage ich Elterngeld und wieviel steht mir überhaupt zu? Und wie regle ich die Elternzeit, so dass ich mich um mein Kind kümmern kann? Solche Fragen gehen vielen werdenden Eltern durch den Kopf - immerhin sind Themen wie Elterngeld, Elternzeit, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld Neuland für sie und im Gesetz nicht gerade verständlich niedergeschrieben.
Um Klarheit zu schaffen, organisiert die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt (Landratsamt Bad Kissingen) einen Vortrag zu den
Themen Elterngeld, Elternzeit, Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld. Dieser findet in diesem Jahr noch einmal statt, und zwar am Donnerstag, 30. November, im Mehrgenerationenhaus. Beginn ist um 19 Uhr.
Referent ist Thomas Benkert, Leiter der Elterngeldstelle im Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken
Würzburg. In seinem Vortrag werden Anspruchsvoraussetzungen, Höhe der Leistungen, Bezugsdauer, Berechnungsgrundlagen, mögliche Teilzeitarbeit und Ausbildung oder Studium, Geschwisterbonus und die Förderung von Geringverdienern erläutert.
Individuelle Fragen
Nach dem etwa einstündigen Vortrag besteht die Möglichkeit,
individuell Fragen mit Thomas Benkert zu besprechen.
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt/Landratsamt Bad Kissingen steht ebenfalls für Fragen rund um das Thema Schwangerschaft zur Verfügung.
Die Teilnahme an dem Informationsabend ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Hintergrund: Das Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz - gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Elterngeld-Plus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren. Für Eltern, deren Kinder nicht in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung versorgt werden, ist auch das Betreuungsgeld wieder möglich.
red