Einige Bürger können aufatmen

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Für die Umgestaltung des Kapellenplatzes können die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Foto: Josef Hofbauer
Für die Umgestaltung des Kapellenplatzes können die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten werden.  Foto: Josef Hofbauer

Strassenausbau  Zwei Ingenieurbüros haben in Ebermannstadt die Städtebausanierung und Dorferneuerung der letzten 20 Jahre unter die Lupe genommen. Die Beitragsbescheide liegen zur Prüfung beim Landratsamt Forchheim.

von unserem Redaktionsmitglied 
Josef Hofbauer

Ebermannstadt — Auf Druck der "Obrigkeit" hatte der Stadtrat Ebermannstadt im Januar den Erlass einer Straßenausbau-Beitragssatzung beschlossen. Daran erinnerte in der jüngsten Stadtratssitzung Rainer Schmeußer (CSU), als Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) einen Zwischenbericht in dieser Sache ankündigte.
Zwei Ingenieurbüros waren seit mehr als einem halben Jahr damit beschäftigt, herauszufinden, welche der Maßnahmen im Zuge der Altstadtsanierung und Dorferneuerungsmaßnahmen in Ebermannstadt auf die Bürger umgelegt werden können. Dennoch sprach Bürgermeisterin Christiane Meyer von "ungelegten Eiern".
Erst einmal müsse die Aufsichtsbehörde, sprich das Landratsamt Forchheim, die Kalkulation der Büros Klaus Halter (Nürnberg) und Erwin Christofori (Roßtal) überprüfen. Begründung: Es sollen keine Beitragsbescheide hinausgehen, die einem Widerspruch nicht standhalten würden.


Standards festgelegt

Grundsätzlich verwies Bürgermeisterin Christiane Meyer darauf, dass bei der Abrechnung immer der einfachste Standard zugrunde gelegt werde. Straßenmobiliar wie Geländer, Brunnen, Ruhebänke oder Poller würden grundsätzlich nicht abgerechnet.
Außerdem gab die Bürgermeisterin für eine Reihe von Maßnahmen bereits jetzt "Entwarnung". Von den Kosten des 1991 fertiggestellten ersten Bauabschnitts der Straße "Zum Breitenbach" und des 1990 umgestalteten Kapellenplatzes könne nichts mehr auf die Bürger umgelegt werden. Diese Arbeiten lägen zu lange zurück und seien verjährt.
Auch die Anwohner der Altweiherstraße und des Kirchenweges in Ebermannstadt können aufatmen: Die Straßen seien zwar erneuert worden, aber ohne Unterbau. Deshalb könnten auch hier die Bürger nicht zur Kasse gebeten werden.
Gleiches gilt für die Anwohner des Waldweges in Rüssenbach: Beim Lindenweg in Rüssenbach sei nur eine Teilstrecke ausgebaut worden. Hier gilt: Umfasst der erneuerte Bereich weniger als ein Viertel der Gesamtmaßnahme, kann nichts auf die Bürger umgelegt werden.
Von dieser Regelung profitieren auch die Bürger in Burg- und Windischgaillenreuth sowie in Buckenreuth, wo jeweils der Dorfplatz erneuert wurde. Im Zuge der Kanalisation in Neuses-Poxstall wurde die Asphaltdecke erneuert, nicht aber der Unterbau, so dass auch hier keine Kosten auf die Bürger zukommen. Alle anderen Maßnahmen lägen derzeit zur Prüfung im Landratsamt.
Dennoch zeigte sich Christian Sponsel (MOG) unzufrieden. Die Sache sei mit heißer Nadel gestrickt. Es fehle die Transparenz, mahnte der Moggaster Gemeinderat an. Er forderte eine Rangliste, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen abgerechnet werden. "So weit sind wir noch nicht. Das erfahren wir am 3. November vom Landratsamt", erklärte Bürgermeisterin Christiane Meyer. Rainer Schmeußer wollte wissen, wie diese Maßnahmen vor dem Hintergrund einzuordnen seien, dass möglicherweise eine Gesetzesänderung bevorstehe. "Müssen die Bürger auch dann zahlen?", fragte er.
Darauf erklärte Meyer: "Das weiß ich nicht. Im Moment gilt die Satzung, und die Verwaltung ist gehalten, sich daran zu orientieren."