Ein 60-Jähriger wird zu 7800 Euro Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
"Kafkaesk", also ziemlich verdreht, fand Rechtsanwältin Regina Taubert am Donnerstag Aspekte, die zum Verfahren gegen ihren Mandanten gehörten. Was der Pfingstsonntag 2018 ihrem Mandanten einbrachte, war wenig segensreich. Auch der Donnerstag brachte ihm etwas ein: 7800 Euro Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Immer und immer wieder betonte der 60-jährige Lichtenfelser, dass er absolut keinen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet habe, die am 20. Mai des vergangenen Jahres gegen 21 Uhr bei ihm klingelten.
Zweck des Besuchs sei eine Gefährderansprache gewesen, welche die Polizei an den Mann zu richten beabsichtigte. Also das Ins-Gebet-Nehmen zu seinem Verhalten einer knapp 50-jährigen Frau gegenüber. Die wiederum, mittlerweile in Haft, plagte das Ehepaar und insbesondere den 60-Jährigen, mit dem sie zeitweise eine Affäre hatte, schon häufiger und auch nachweislich. Von der Frau des Angeklagten habe sie sogar Gelder zu erlangen versucht, welche der Ehefrau zur Bewältigung ihres Lebens als Behinderte zustanden.
Nun also war die Polizei bei dem Mann und bald nahm sie in Gewahrsam. Dabei soll sich der 60-jährige im Bauhandwerk Tätige gewehrt haben, was das Anlegen der Handfesseln erschwerte. Der Angeklagte selbst berichtete davon, dabei von einem Polizisten "20-mal" geschlagen worden zu sein - grundlos. Was die Glaubwürdigkeit des Mannes in den Augen des Gerichtes untergrub, war auch der Umstand, dass er an diesem Tag ab den Morgenstunden Alkohol zu sich nahm, in der Summe massiv. Auch war er am Vormittag des 20. Mai in räumlicher Nähe zu der 50-jährigen Frau, deren Gesellschaft er eigenen Angaben eigentlich zu meiden suchte.
"Sie suchen genau den Ort auf, wo ihr Zuhause ist?", fragte Richter Alexander Zenfels verdutzt nach. Die Ehefrau des Angeklagten berichtete davon, dass sich die Polizei in ihrer Wohnung schlagend aufgeführt habe. Selbst sehen konnte sie das allerdings nicht. Doch auch ein Polizist erhob Vorwürfe gegen den Angeklagten. "Dich treffe ich noch mal alleine, man trifft sich immer zweimal im Leben", habe dieser ihm auf den Weg mitgegeben. Das wiederum bestritt der 60-Jährige vehement.
Über die Frau, die ihm über Jahre zugesetzt hatte, gab er zu Protokoll, dass diese ihm immer wieder auch gedroht habe, ihm durch falsche Anschuldigungen zuzusetzen. Bei dieser Gelegenheit präsentierte Regina Taubert ein von ihr vor Zeiten aufgesetztes Schreiben, auf welchem stand, dass ihr Mandant eine Kontaktsperre gegen die Frau aussprach.
Letztlich sollten Staatsanwaltschaft und Richter nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein. Ein Grund dafür waren die Aussagen der Polizisten, welche schlüssig von keinen eigenen Gewalthandlungen gegen den Angeklagten berichteten. Zudem war da dieser Blick ins Bundeszentralregister des Mannes, wo schon eine Körperverletzung zu Buche stand. Auch war die Rede von einem vorangegangenen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So hatte man den Eindruck, dass der Fall womöglich nie ganz ausgelotet werden könnte.