Urteil Ein Beamter aus dem Landkreis kämpfte bis vor das Bundesverwaltungsgericht für seine Rente
Es begann mit einem Stich in die Kniekehle. Was folgte, war ein langer juristischer Kampf - und am Ende stand ein wegweisendes Urteil.
Polizeihauptkommissar Hans M.* (Name von der Redaktion geändert) tat das, was er immer im Sommer tat: Er ging im Jahr 2008 seinem Dienst nach auf dem Sportgelände der Bundespolizeiakademie. Heißt: Training mit Polizeibeamten, die Sportförderung bekommen. Hans M: "Das passierte bei ganz normalen Laufübungen. Mich hat eine Zecke in die Kniekehle gebissen." Unter der Dusche entdeckte er das Tier, ging in die medizinische Abteilung, ließ es entfernen.
Aber schon am kommenden Tag gingen die Symptome los. Die Gelenke begannen zu schmerzen, und die Beschwerden wurden schlimmer. "Das ist wie schweres Rheuma, die Gelenke entzündeten sich." Und bis heute seien die Beschwerden da. Der ehemalige Bundespolizeibeamte muss Medikamente nehmen. "Mittlerweile kann ich mich zwar einigermaßen bewegen, aber belasten kann ich die Gelenke bis heute nicht richtig."
Zu den schweren gesundheitlichen Problemen kamen dann rechtliche hinzu. Es ging nämlich um die Versorgung von Hans M. Zunächst war er krankgeschrieben, dann folgte der vorgezogene Ruhestand. "2010 wurden die Beschwerden als Dienstunfallfolgen anerkannt", sagt er. Finanziell hieß das, dass er deutlich besser gestellt war, als wenn es diese Anerkennung nicht gegeben hätte. "Man hat dann zum Beispiel weniger Abzüge."
Bis dahin hatte es also keine Probleme gegeben - doch dann wechselte die Verantwortlichkeit der Behörde. Jetzt war nicht mehr die Bundespolizei zuständig, sondern der Zoll als neuer Dienstherr. Hans M.s Anwältin Heidi Schüler aus Coburg: "Dort meinte nun die Sachbearbeiterin, dass die Beschwerden des Beamten a.D. nicht zweifelsfrei auf den Zeckenbiss zurückzuführen seien." Die Entscheidung von 2010 wurde sofort zurückgenommen, und damit schrumpften auch die Ruhestandsbezüge. Und das, obwohl durch den Biss und seine Folgen Kosten anfallen, die Hans M. zu tragen hat, alleine für Medikamente.
Der Knackpunkt für den 62-Jährigen war: Nach Auffassung der Versorgungsbehörde müsse der Betroffene auch bei Rücknahme der Anerkennung den Nachweis führen - er sollte also beweisen, dass sein Zustand eine Folge des Bisses im Dienst gewesen ist. Was im Nachgang drohte: Rückzahlung der Ruhestandsbezüge, die nach der ursprünglichen Entscheidung geflossen waren und deren Wegfall für die Zukunft. Das sei dann immerhin ein niedriger sechsstelliger Betrag gewesen, sagt Hans M. Der Beamte im Ruhestand ging dagegen vor - hatte aber zunächst auch vor den Gerichten keinen Erfolg.
In erster Instanz wurde seine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth abgewiesen. Begründung: Ein Gutachter habe nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" darlegen können, dass der Zeckenbiss die Ursache für die gesundheitlichen Probleme sei. Ein von dem Beamten selbst in Auftrag gegebenes eigenes Gutachten kommt zwar zu dem Ergebnis, dass der Biss doch die Ursache sei, aber auch das reicht nicht. Auch der Verwaltungsgerichtshof in München, die nächste Instanz, sah die Beweislast beim Kläger: Der Mann hätte nachweisen müssen, dass seine rheumatische Arthritis von dem Insektenbiss stamme.