Das Risiko, beim Streit um die Kreisumlage noch mehr Geld in den Sand zu setzen, erschien den meisten Kreisräten zu hoch. Sie stimmten für einen Vergleich, was drei JB- Räte nicht einsehen wollten.
Ekkehard Roepert Nicht nur Kreis-Kämmerin Carmen Stumpf dürften am Montag Steine vom Herzen gefallen sein. Denn der Rechtsstreit, den die Stadt wegen der Kreisumlage gegen den Landkreis Forchheim angezettelt hatte, belastete die Kreiskämmerei seit 2017 mit reihenweise schier unlösbarer haushaltsrechtlicher Fragen. Durch den Vergleich, den der Kreistag mit 44 zu 3 Stimmen billigte, scheint nun Friede eingekehrt.
Bevor dies geschehen konnte, hatte sich Landrat Hermann Ulm (CSU) so eindringlich wie selten zu Wort gemeldet: Rechtsgeschichte sei geschrieben worden, einen Gewinner gebe es nicht. Ulm machte aus seiner Enttäuschung nach diesem jahrelangen Streit keinen Hehl: "Dass wir mit diesem unseligen und im Ergebnis zwecklosen Verfahren Rechtsgeschichte geschrieben haben, war spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth aus 2017 klar", sagte Ulm. "Wie ein Erdbeben schreckte die Botschaft von Bayreuth bayerische Kommunen und Spitzenverbände auf." Das kommunale Umlagesystem sei insgesamt in Frage gestellt worden.
Zur Erinnerung: Das Aufbegehren der Stadt Forchheim gegen den 14,2 Millionen Euro schweren Umlagebescheid des Jahres 2014 war letztlich am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden.
Stadt drohte leer auszugehen
Das Ergebnis aus Sicht des Landrates: Die Bürokratie des "Haushaltsaufstellungsprozesses" sei wieder auf ein Minimum reduziert; die Möglichkeit eines rückwirkenden Neuerlasses sei bestätigt worden. Das lasse den Landkreis aufatmen - und die Stadt? Aus Sicht von Hermann Ulm hat sie "ebenso nur wenig gewonnen", denn: "Die Vergleichssumme von 350 000 Euro, die sie erhält, finanziert sie zu einem Drittel über die Kreisumlage mit, und der Rest wird von den ebenso über die Kreisumlage mitzufinanzierenden Verfahrenskosten aufgefressen."
Die Forchheimer Stadtratsmehrheit hat bereits signalisiert, dass auch sie dem Vergleich zustimmen wird. Denn, käme es zu einem erneuten Urteil, mahnte Landrat Ulm, liefe die Stadt Gefahr, "nach Neuerlass einer Satzung gänzlich leer auszugehen".
Dennoch wehrten sich Teile der JB-Fraktion gegen den Vergleich. Jürgen Schleicher, Torsten Gunselmann und Stefan Lang argumentierten so: Zwar würde der Landkreis auch die Berufung verlieren, weil er 2014 nachweislich Fehler gemacht habe.