Ein Trinkgelage läuft aus dem Ruder: neun Monate auf Bewährung

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Mit dem Mai 2018 wird ein junger Mann aus Ebersdorf weniger den Frühling als vielmehr schmerzhafte Brüche in Verbindung bringen. Seinem Peiniger wurde im Amtsgericht der Prozess gemacht. In der Vertei...

Mit dem Mai 2018 wird ein junger Mann aus Ebersdorf weniger den Frühling als vielmehr schmerzhafte Brüche in Verbindung bringen. Seinem Peiniger wurde im Amtsgericht der Prozess gemacht.

In der Verteidigererklärung las sich die Sache so: Der 45-jährige Lichtenfelser sei verärgert gewesen, weil der später Geschädigte Alkohol an sich genommen habe, der auch dem Mandanten gehörte. Das habe ihn in Rage versetzt, und überdies habe der Lichtenfelser kaum Erinnerungen an den Vorfall. Zudem: Er sei bereit, sich zu entschuldigen. Doch genau die Entschuldigung bei dem 30-jährigen Opfer aus Ebersdorf wirkte halbherzig, mal abgesehen davon, dass der Geschädigte von vornherein signalisierte, keinen Wert darauf zu legen. "Ich konnte nichts essen (...), hatte eine OP gehabt. Es hat sich herausgestellt, dass es schlimmer war, als es aussah. Ich hatte eine Gehirnerschütterung und Kreislaufprobleme und war sechs Monate nicht in der Lage, zu arbeiten. Nicht einmal mein Kind habe ich hochheben können, ohne dass mir schlecht wurde." Mochte sich der Angeklagte nicht mehr so genau an den Hergang seiner Faustschläge ins Gesicht des Ebersdorfers erinnern, so waren diesem die Folgen besonders gegenwärtig. Mehrmals versetzte ihm der bullig wirkende und im Baugewerbe beschäftigte Angeklagte am 7. Mai gegen 0.30 Uhr massive Faustschläge ins Gesicht. Die Folge: Jochbeinbruch und weitere Brüche im Kieferbereich.

Als sich Richter Alexander Zenefels dem damaligen Grund des Geschehens anzunähern suchte, wurde bald klar, dass ein Grund eher in den Tiefen des Rausches zu finden sein dürfte. An dieser Stelle suchte sich der Angeklagte bei dem 30-Jährigen zu entschuldigen, sah dabei aber eher stur vor sich hin. "Können Sie ihn vielleicht dabei anschauen?", maßregelte ihn Staatsanwältin Rona Schmidt. Als der Angeklagte erneut zu einer Entschuldigung per Blickkontakt anhob, bekam er sofort Gegenwind vom Opfer: "Sieben Monate meines Lebens hast du mir weggenommen." Nun blickte der Angeklagte zur Decke und das echauffierte das Opfer wiederum: "Wo sind wir denn hier? Die Entschuldigung macht er doch nur, damit er nicht ins Gefängnis kommt!"

An dieser Stelle wurde das Vorleben des Angeklagten beleuchtet und es stellte sich heraus, dass der Mann schon zweimal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, einmal sogar eine zweieinhalbjährige Haftstrafe zu verbüßen hatte. Für Staatsanwältin Schmidt war klar, dass es zu einer Haftstrafe kommen müsse und sie forderte neun Monate wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die Frage war: mit oder ohne Bewährung?

Halbherzige Entschuldigung

"Es hat schon den Eindruck gemacht, als ob Sie sich nur entschuldigen, um eine geringere Strafe zu bekommen", hielt Schmidt dem 45-Jährigen vor. Doch andererseits kam sie nicht umhin zu bemerken, was dem Mann Stabilität gibt. Er steht im Beruf, er hat eine Familie, festes Auskommen und festen Wohnsitz. Insofern sei die Sozialprognose günstig und insofern sei Bewährung vorzuziehen. Die Bewährungszeit solle auf drei Jahre lauten, 120 Arbeitsstunden sowie ein Anti-Aggressionstraining umfassen.

Als "Trinkgelage, das aus dem Ruder gelaufen ist", sollte abschließend Richter Zenefels den Fall beurteilen. "Man hat den Angeklagten schon zur Entschuldigung hinschieben müssen", erwähnte er und hob hervor, dass die mehrmaligen Schläge "von Brutalität gekennzeichnet" waren. "Er soll (...) für den Geschädigten Schmerzensgeld verdienen können - das kann er vom Gefängnis aus nicht", so der letzte Satz, der das von Schmidt geforderte Strafmaß samt Bewährungsauflagen bestätigte.