Drogenabhängiger hat nur noch ein Ziel: "Ich will für meinen Sohn da sein"

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Lange betrachtete Richter Alexander Zenefels zu Prozesseröffnung regungslos den vor ihm und neben Rechtsanwältin Regina Taubert sitzenden Mann. Aus welchem Motiv heraus führte der einst Kokain- und Ha...

Lange betrachtete Richter Alexander Zenefels zu Prozesseröffnung regungslos den vor ihm und neben Rechtsanwältin Regina Taubert sitzenden Mann. Aus welchem Motiv heraus führte der einst Kokain- und Haschischgemische mit sich? Der Dienstag sollte für den 38-Jährigen aus dem östlichen Landkreis weichenstellend werden.

Der 3. Dezember 2018 wird dem Mann noch lange in Erinnerung bleiben. Er muss sich in desolater Lage befunden haben. "Ich bin von Hotel zu Hotel gependelt", so der sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu Verantwortende. Insgesamt knapp zwölf Gramm an nicht erlaubten Substanzen führte der Mann in seinem Besitz. Dass diese Substanzen gefunden wurden, hatte mit dem Eindruck zu tun, den der Mann im Hotel hinterließ. Völlig apathisch habe er gewirkt, das veranlasste das Herbeirufen der Polizei und die hatte einen Verdacht hinsichtlich Drogen.

Mit Tränen zu kämpfen

Während der Verhandlung, in der durch Staatsanwalt Mario Geyer die Anklage gegen den 38-Jährigen verlesen wurde, schien der Angeklagte mehrmals mit den Tränen zu ringen. Besonders zuzusetzen schien ihm, dass er den Kontakt zu seinem Kind verlor, welches aus einer Beziehung zu einer Frau mit Drogenvergangenheit, Drogengegenwart und womöglich auch Drogenzukunft stammt. Das Kind lebt bei einer Pflegefamilie.

"Wo haben Sie das Zeug denn her?", erkundigte sich Zenefels zum Umstand des Drogenerwerbs. "Das hat sich am Lichtenfelser Bahnhof so ergeben, ich war gar net auf der Suche danach", so die Antwort. Dem Vorhalt, wonach er seine damalige Lebensgefährtin auch mit einem Besen bedroht haben soll, begegnete der Mann damit, dass er ihr unter Vorzeigen des Besens nur habe etwas verdeutlichen wollen: "Wenn du was rauchen willst, kannst du diesen Dreck auch rauchen!" Namentlich konnte oder mochte der Angeklagte seine damalige Bezugsquelle nicht nennen. Worüber er reichlich verfügt, ist Therapieerfahrung. Mehrere Entgiftungen brachte der im Bau tätige Angeklagte schon hinter sich, Rückfälle wie Erfolge verbuchend. Im vergangenen Oktober, so der Mann, habe er seine Therapie abgebrochen und sei zur Kindsmutter gefahren, weil er erfuhr, dass das Kind nicht mehr bei ihr ist. Was ihn nun zum endgültigen Bruch mit Drogen antreibe, sei sein Sohn.

Als Ziel für sein Leben formulierte er: "Ich will für meinen Sohn da sein." Im Bundeszentralregister vertreten ist der Angeklagte auch. Beispielsweise schlagen dort unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel oder eine gefährliche Körperverletzung zu Buche. Der Polizei selbst bereitete der im östlichen Landkreis lebende und arbeitende Mann am Tag seiner Festnahme keine Schwierigkeiten. "Es ist alles nur verbal abgelaufen", schilderte ein in den Zeugenstand getretener Polizist in Erinnerung an den 3. Dezember.

Rechtsanwältin Regina Taubert brach eine Lanze für ihren Mandanten und nannte ihn in ihrem Plädoyer "keinen klassischen Bewährungsversager". Damit stand sie im Widerspruch zur Einschätzung von Staatsanwalt Geyer, der keinen Spielraum für Bewährung sah. "Irgendwann ist mal Schluss und irgendwann muss man einfahren", so Geyer, der drei Monate Haft forderte. Dem sollte Zenfels folgen, dabei hervorhebend, dass sich vormalige Bewährungen eher "holprig gestalteten".