Ein Diebstahl, der ihm selbst nicht mehr erinnerlich sei, brachte einen 18-jährigen Azubi am Montag vor Richterin Ulrike Barausch. Der Staffelsteiner zeigte sich aber zudem eine Weile lang überzeugt v...
Ein Diebstahl, der ihm selbst nicht mehr erinnerlich sei, brachte einen 18-jährigen Azubi am Montag vor Richterin Ulrike Barausch. Der Staffelsteiner zeigte sich aber zudem eine Weile lang überzeugt von der Sinnhaftigkeit des Haschischrauchens. Und das, obwohl ihm auch diese Unart den Gerichtstermin einbrachte.
Ein bisschen muffelig sollte sich der Beschuldigte zeitweise benehmen, als er vor Richterin Ulrike Barausch und Staatsanwalt Daniel Killinger Platz nahm. Die hielten ihm vor, dass er Ende Oktober 2015 in Bad Staffelstein jemandes Handy im Wert von 249 Euro gestohlen habe. Zudem soll er im April dieses Jahres bei Bad Staffelstein eine Staatsstraße befahren und dabei unter Einfluss von Haschisch gestanden haben; ein Rauschzustand also, der das Autofahren streng verbot.
Zum Umstand des Handyklaus hatte der Beschuldigte nicht viel zu sagen, nur eben, dass er keine Erinnerung mehr an den Vorfall habe. Mehr als die bloße Tatsache, das Handy gestohlen zu haben, konnte oder mochte er nicht eingestehen. Da dieser Sachverhalt überhaupt sehr lange zurückliegt, willigte Staatsanwalt Killinger in den Vorschlag von Barausch ein, die Sache auf sich beruhen zu lassen und aus der Anklage zu nehmen.
Butterfly-Messer gefunden
Denn da war noch ein zweiter Vorfall, der zu verhandeln lohnend schien. Hintergrund bildete dabei der Umstand, dass der junge Mann bei seiner berauschten Fahrt angehalten und kontrolliert wurde. Wenig später kam es dadurch bei ihm zu einer Hausdurchsuchung, im Zuge derer ein sogenanntes Butterfly-Messer gefunden wurde, eine als verboten deklarierte Waffe also.
Diskussionen über den Sinn des Haschischrauchens suchte der Beschuldigte bisweilen anzustrengen. "Es ist eh bald legal oder ich ziehe nach Amsterdam", erzählte er im Brustton der Überzeugung. Doch Staatsanwalt Daniel Killinger versicherte ihm, dass es mit einer baldigen Legalität wohl nicht weit her sein dürfte. Nun wollte Barausch wissen, weshalb es zu der Drogenautofahrt kam. "Ich nehme es (Haschisch) zum Einschlafen", so der Beschuldigte. "Machen Sie einen Dauerlauf, dann können Sie auch einschlafen - oder Gartenarbeit", riet Barausch launig.
Zu dem Butterfly-Messer bemerkte der Angeklagte, dass es sich bei ihm daheim lediglich in einer Mappe befinde, keinerlei Funktion habe und "nur Deko" sei. "Ich spiele damit immer so rum", erklärte der Teenager. "Das kriegen Sie nicht mehr, da schneiden Sie sich doch nur", entgegnete Barausch darauf. "Ist schon passiert - mehrmals", so der junge Mann antwortend.
Einmal schon, so hielt ihm das Gericht vor, habe er einen Diebstahl begangen. Allerdings leistete er dafür auch 100 Sozialstunden ab. Dann erging ein Urteil, das eher ein Beschluss war, wandte Barausch für die Fahrt unter Rauscheinfluss doch den Bußgeldkatalog an. Einen Monat Fahrverbot wird der 18-Jährige hinnehmen müssen, zwei Monate weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. So oder so ist das Urteil für den jungen Mann ärgerlich, ist er doch durchaus auf das Auto angewiesen. Zudem wird er 25 Arbeitsstunden für ein Sozialprojekt aufbringen müssen und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zu zahlen haben.