Denkmalschutz steckt Sanierungswünschen enge Grenzen

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Runde Fenster oder eckige, aus Holz oder Kunststoff? Wer in der Altstadt Teile seines Hauses sanieren möchte, hat es schon aufgrund des Denkmalschutzes nich...

Runde Fenster oder eckige, aus Holz oder Kunststoff? Wer in der Altstadt Teile seines Hauses sanieren möchte, hat es schon aufgrund des Denkmalschutzes nicht einfach. Dreigeteilte Kunststofffenster mit aufgesetzten Sprossen, aber nach historischem Vorbild, will jetzt die Besitzerin des Musikschlösschens einsetzen lassen.
In der Gestaltungssatzung der Stadt ist ihrer Ansicht nach diese Möglichkeit gegeben. Dann käme es nur noch auf den Denkmalschutz an. Anderer Meinung war Heiko Kracker (GBL). "Überall sind viergeteilte Fenster, ich selbst musste sechsgeteilte für viel Geld einbauen. Was von anderen gefordert wird, soll auch hier gelten", findet Kracker. Geteilter Meinung war Matthias Striebich (Grüne): "Bevor das alte Zeug bleibt, ist es besser, etwas zu tun." Auch wenn er die Gleichberechtigung anstrebe, sei hier doch am Ende die Frage entscheidend, ob das Vorhaben ins Bild der Altstadt passe.
Da die betreffenden Fenster klein sind, zeigte auch Hans Weber (FW) Verständnis für weniger geteilte Fenster, denn ein Steg könne den Lichteinfall vermindern.


Ein Gebot der Fairness

Wenig Verständnis für die gesamte Diskussion hatte Konrad Hofmann (FW). Er verwies auf das Beispiel der alten Apotheke. "Auf der einen Seite mussten rechteckige Fenster eingesetzt werden. Dann wechselte der Sachbearbeiter beim Denkmalamt und die Fenster auf der anderen Seite mussten einen Bogen haben", erläuterte Hofmann. "Wenn wir es bis ins Detail vorschreiben, müssen wir auch so fair sein und einen Zuschuss geben", fand Hans Derbfuß (CSU).
Da auch aufgrund fehlender Fotos keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Thema zurückgestellt und sich einem anderen problematischem Bauvorhaben gewidmet. Im Friedhofsgässchen möchte eine Gräfenbergerin gern bauen. Ringsherum stehen bereits Gebäude, teils wurden diese schon vor 70 Jahren errichtet. Eine richtige Straße führt nicht in das Gässchen, lediglich ein Fußweg, der sich teils im Privatbesitz befindet.
Soll das Grundstück bebaut werden dürfen, muss Grund erworben werden, um die vorgesehene Mindestbreite für die Straßenerschließung zu erhalten. Die Chancen dafür gehen gegen Null, glaubt Kracker. "Ein Blick auf den Flächennutzungsplan zeigt eine Grünfläche. Es ist nicht bebaubar", nannte Bürgermeiste Nekolla einen weiteren Grund, der diese Voranfrage problematisch werden lassen könnte. Zunächst wurde das Einverständnis verweigert, um Fristen zu wahren. Das Landratsamt soll aber die Zufahrtssituation klären.