21-jähriger Altenkunstadter zu 80 Arbeitsstunden und sozialem Training verurteilt.
Drei Verfehlungen wurden einem 21-jährigen Altenkunstadter am Mittwoch im Amtsgericht vorgeworfen. Hatte der Mann wirklich dem Freund seiner Schwester Prellungen zugefügt und dabei gedroht ihn umzubringen? Damit nicht genug, denn drei Monate später im November 2018 soll der Angeklagte seinem Vater einen Fußtritt in den Rücken versetzt haben. Vor Gericht gab sich der junge Mann ruhig und gefasst, dennoch ließ er immer wieder erahnen, dass er impulsiv sein kann.
Was die Sache mit seinem Vater anbelangte, so saß dieser auch im Saal 14, wenngleich er auch nicht als Zeuge aufzutreten hatte. Doch was mag seinen Sohn dazu bewogen haben, ihm in der Nacht des 28. November so zuzusetzen? "Es ging um einen Vorwurf. Mein Vater dachte, ich hätte geklaut", erklärte der insgesamt wegen Körperverletzung und einem Nötigungsdelikt angeklagte Mann. "Ich war an dem Tag ohnehin aggressiv, da hat nur noch das i-Tüpfelchen gefehlt", so der Altenkunstadter. Das i-Tüpfelchen bestand in der Frage des Vaters, ob er etwas geklaut habe. Das brachte diesem den Tritt ins Kreuz ein.
Vater hatte eine Herz-OP
Doch der Angeklagte versuchte auch abzumildern: "Ich habe alleine aufgehört, wie ich mitgekriegt habe, dass er keine Luft mehr kriegt." Zudem habe ihm auch seine Sorge um den Vater Einhalt geboten. "Ich hatte Schiss - mein Vater hatte vorher eine Herz-OP." Umso mehr Erstaunen bei Richterin Ulrike Barausch: "Und dann gehen Sie so auf Ihren Vater los?" Nun setzte der Angeklagte ihr auseinander, dass er vier bis fünf Jacky-Cola zum Abreagieren getrunken hate und darum seinen Vater so anging. Doch "seitdem war nichts mehr". Das aber stimmte wohl nicht, denn eine Aktennotiz bemerkte, dass der Mann schon in diesem Januar seinen Vater noch mal am Hals gepackt hatte. Zudem soll er auch mit Essen daheim rumgeschmissen haben.
Der Vater des Angeklagten mochte auch eine Rolle gespielt haben, als sein Sohn eine Auseinandersetzung mit dem Freund seiner Schwester hatte. Damals, am 29. August, schubste er diesen laut Anklageschrift zu Boden und sei ihm hernach auf den Unterarm gestiegen. "Ich habe ihn geschubst, aber auf den Unterarm getreten? Das habe ich definitiv nicht", versicherte der Altenkunstadter. Das mit dem Unterarm gab auch sein Opfer zu, aber das sprach nicht von einem Geschubstwordensein. Vielmehr sei er vom Angeklagten "umgepumpt" worden, hernach, weil er noch Schwung hatte, sei ihm der Angeklagte versehentlich auf den Arm gestiegen. Einen Grund für die Tätlichkeit mag es kaum gegeben haben. "Der hat ab und zu solche Spinnereien im Kopf. Ich weiß auch nicht, was dann mit ihm los ist." Geht es nach dem 33-jährigen Opfer, sollte das alles aber nicht folgenlos bleiben. "Ich finde einfach, dass ihm mal eine Strafe gehört, so wie er mit anderen Leuten umgeht."
"Selbstbewusstsein ausbremsen"
Auch Richterin Ulrike Barausch folgte gedanklich dieser Linie. "An Arrest denke ich auch. Ihr selbstbewusstes Auftreten muss mal ausgebremst werden." Momente der Einsicht gab es beim Angeklagten sehr wohl, wenngleich die auch rüde ausformuliert wurden: "Scheiße, ich hätte nicht durchdrehen sollen. Wegen Aggressionen nehme ich auch Tabletten." Ob es diese Erkenntnis war, die Barausch dazu veranlasste, letztlich ein Urteil auszusprechen, welches nicht nur auf Ableistung von 80 Arbeitsstunden lautete, sondern auch auf eine halbjährige verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingsmaßnahmen, blieb unerwähnt.