Der Gemeinderat Rentweinsdorf setzte neue Gebühren für Salmsdorf fest.
Die Neukalkulation der Wassergebühren für den Gemeindeteil Salmsdorf stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Marktgemeinderates Rentweinsdorf. Sie lagen seit dem Jahr 2012 bei 1,45 Euro je Kubikmeter und wurden nun für den dreijährigen Kalkulationszeitraum von 2020 bis 2022 auf 1,89 Euro erhöht. Die Satzung hierfür tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Das Kommunalabgabengesetz verpflichtet die Kommunen ausdrücklich, die bei kostenrechnenden Einrichtungen entstandenen Überdeckungen oder Unterdeckungen auszugleichen. Das ist jetzt passiert. Es gab eine Unterdeckung von 3158 Euro.
Außerdem ist der Wasserverbrauch von 5900 auf 4800 Kubikmeter zurückgegangen. Somit gab es weniger Einnahmen.
Auch die jährliche Grundgebühr wurde angepasst. Sie ist Teil der Kalkulation, macht aber den weitaus geringeren Teil im Vergleich zum Verbrauch aus.
Vertrag mit Musikschule
Einen Vertrag schloss der Markt Rentweinsdorf mit der Musikschule Ebern über die Unterrichtsstunden im Kindergarten sowie in der Schule. Für das Schuljahr 2018/19 wurde festgelegt, dass zwei Unterrichtsstunden im Kindergarten und eine Unterrichtsstunde in der Schule angeboten werden sollen.
Schulleiterin Kristina Renner verwies darauf, dass es inzwischen Kooperationen mit den Grundschulen und Kindergärten in Ebern, Jesserndorf, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach, Kirchlauter, Neubrunn und Burgpreppach gebe. Aktuell stehe man in Verhandlungen mit der Baunach-Allianz und deren Mitgliedsgemeinden, die noch nicht Mitglied der Musikschule seien. Wichtig wäre es nach ihrer Darstellung, die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, da es im Landkreis kaum oder gar keine Möglichkeit für qualitativ hochwertigen und regelmäßigen Musikunterricht vor Ort gebe.
Einen großen Kostenfaktor nannte sie die Personal- und Verwaltungskosten. Deshalb müsse ein entstehendes Defizit von den Kommunen und dem Landkreis abgedeckt werden. Der Mitgliedsbeitrag von 0,50 Euro je Einwohner des Marktes Rentweinsdorf reiche jedoch nicht aus; deshalb leisteten alle Kommunen zusätzlich einen sogenannten Lehrpersonalzuschuss.