Lichtenfels — Zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Coburg einen 41-jährigen Mann verurteilt, der im August vergangenen Jahres seinen Vater ...
Lichtenfels — Zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Coburg einen 41-jährigen Mann verurteilt, der im August vergangenen Jahres seinen Vater bei einem Streit in Lichtenfels in der Kronacher Straße schwer verletzt hatte. Der 68-jährige Mann lag seitdem im Wachkoma, am 19. März, also rund sechs Wochen vor Beginn des Prozesses, starb er.
Der Sohn hatte ihn geschubst, er war hingefallen. Dann soll er den Kopf genommen haben und mehrmals auf den Asphalt geschlagen haben. Die schweren Kopfverletzungen machten eine Notoperation erforderlich, die ihn aber nicht retten konnte. Der Angeklagte konnte sich an den genauen Ablauf nicht mehr erinnern und hatte zudem auch noch rund 2,1 Promille Alkohol im Blut. Um die zehn Bier habe er getrunken gehabt, räumte er ein. Auch der Vater sei angetrunken gewesen, und habe ihn - wieder einmal - beschimpft.
Doch es war kein gewöhnlicher Streit, denn in der zweitägigen Verhandlung spielte das zerrüttete Verhältnis zwischen Vater und Sohn eine wichtige Rolle. Im Alter von sechs Jahren kam der Angeklagte mit seinen Eltern aus der Türkei nach Deutschland. Er besuchte das Meranier-Gymnasium.
Doch sein Vater habe schwer getrunken - und sei dann aggressiv geworden Fast täglich seien er und seine Mutter verprügelt worden, der Vater habe ihn auch sexuell missbraucht, schilderte der Angeklagte seine Jugend.
Mit 14 habe er das Haus verlassen und sei zum Sohn seiner Pflegemutter gezogen. Das Verhältnis zum Vater habe sich aber auch danach nicht gebessert. Sei man sich auf der Straße begegnet, habe er ihn sofort heftig beschimpft. Der Sohn schien trotz der schweren Kindheit seinen Weg zu gehen. Er hatte schließlich einen gut bezahlten Job in München und eine Beziehung.
Bis 2010, wo er psychisch erkrankte.
Ein Burn-Out führte dazu, dass er seinen Job aufgab, die Beziehung in die Brüche ging und er schließlich im Sommer 2014 nach Lichtenfels zurückkehrte, wo er als Alleinstehender lebte - und sich im Mai 2014 an die Rechtsanwältin Regina Taubert wandte: "Er wollte sein Leben geregelt bekommen, wie etwa die Unterhaltsansprüche." Taubert vertrat den 41-Jährigen auch vor Gericht. Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten zur Tatzeit volle Schuldfähigkeit.
Abends am 11. August rief ihn ihn die Polizei an. Ob er wisse, wo sein Vater sei. Ein Nachbar hatte die Polizei verständigt, weil er den 68-Jährigen tagelang nicht gesehen hatte. Der Sohn rief ihn erfolglos an, ging schließlich selber zum Haus zum Nachschauen. Zunächst habe niemand reagiert, schließlich habe der Vater doch geöffnet. Dann eskalierte der Streit.
Nachdem der Vater gestorben war, ging es auch um die Frage, ob es Totschlag war. Doch das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft sahen dies hier nicht vorliegen und folgten der Argumentation der Verteidigung.
kdm