Im Mordprozess gegen einen rumänischen Staatsbürger am Landgericht Coburg tut sich die Strafkammer nach wie vor schwer, Zeugen zu finden. Stattdessen erläuterte der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz...
Im Mordprozess gegen einen rumänischen Staatsbürger am Landgericht Coburg tut sich die Strafkammer nach wie vor schwer, Zeugen zu finden. Stattdessen erläuterte der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz am Tatort und an Habseligkeiten des 63-jährigen Angeklagten entdeckte DNA-Spuren.
Dem Beschuldigten wirft die Coburger Staatsanwaltschaft vor, in einem Asylbewerberheim in Weismain einen Mitbewohner mit einem Bierkrug erschlagen zu haben. Das Problem: Die Tat ereignete sich im Jahr 1992. Wie der Vorsitzende Richter Christoph Gillot am Mittwoch von einem Polizeibeamten bestätigt bekam, sind einige infrage kommende Zeugen bereits verstorben, darunter auch der damalige Hausmeister der Unterkunft. Ob noch lebende Zeugen aus dem Ausland nach Coburg kommen, bleibt schon wegen der Corona-Krise weiter offen. Keinerlei Rückmeldung auf das Ersuchen des Gerichts sei bislang aus Bulgarien und der Slowakei gekommen, so der Polizist. In Rumänien seien zumindest potenzielle Zeugen ausfindig gemacht worden.
Der 63-Jährige war mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und schließlich im vergangenen Jahr in Rumänien gefasst worden. Bislang hat sich der von Anwalt Till Wagler vertretene Rumäne kaum zu den Tatvorwürfen geäußert. "Vor dem Haftrichter sagte er, dass er in der Hauptverhandlung seine Unschuld beweisen will", gab der von der Kammer gehörte Polizeibeamte an. Inzwischen haben die Ermittler wieder Gegenstände aus der Asservatenkammer geholt, die bei der Beweisführung dienlich sein könnten. Darunter ist auch der Bierkrug, mit dem der Angeklagte seinem arglos im Bett liegenden Opfer den Schädel eingeschlagen haben soll. Offenkundige Spuren, wie etwa Blut, seien an dem lange aufbewahrten Krug nicht zu entdecken gewesen, sagte der Polizist. "Das Tatwerkzeug erschien sauber." In Fotos vom Tatort sei der Bierkrug noch blutverschmiert gewesen. Nach den Worten des Sachverständigen Professor Betz waren molekularbiologische Untersuchungen an Beweisstücken im Jahr 1992 noch keine gängige Praxis. Zudem habe der große Zeitabstand die im vergangenen Jahr vorgenommene DNA-Analyse nicht gerade erleichtert. Dennoch seien Spuren gefunden worden, die auf die Anwesenheit des 63-Jährigen am Tatort schließen lassen. Professor Betz erklärte, dass DNA des Beschuldigten an einem blutigen Bettlaken, an Zigarettenstummeln und an einem Handtuch entdeckt worden sei. Die Spuren deckten sich auch mit denen an einer roten Sporttasche aus dem Besitz des Angeklagten.
Die Verhandlung soll am 13. Mai weitergehen.