Einige Arbeitnehmer haben während der ersten Welle der Corona-Pandemie von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Bonus von bis zu 1500 Euro erhalten. Vor allem im Gesundheitswesen und Einzelhandel wurd...
Einige Arbeitnehmer haben während der ersten Welle der Corona-Pandemie von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Bonus von bis zu 1500 Euro erhalten.
Vor allem im Gesundheitswesen und Einzelhandel wurde das Geld aufgrund der besonderen Arbeitsbelastung gezahlt. "Die Möglichkeit, diesen steuerfreien Corona-Bonus zu erhalten, gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und sogar für Minijobber", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Stichtag naht
Arbeitgeber, die den Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft oder noch gar keinen steuerfreien Corona Bonus gezahlt haben, können dies noch bis zum 31. Dezember tun, denn aktuell ist die Regelung bis zu diesem Stichtag begrenzt.
"Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Corona-Bonus ist aber, dass dieser Bonus zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt wird und keine Gehaltsumwandlung stattfindet", erläutert Nöll.
Auch Minijobber können profitieren, da der Corona-Bonus nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 Euro monatlich angerechnet wird. dpa